Verfahrensregeln müssen noch aufgestellt werden
Aufgabe der BNetzA ist es, für die Vergabe der Frequenzen ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu gewährleisten. Bevor die Auktion beginnen kann, muss noch über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln entschieden werden. Die Vergabebedingungen regeln, welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung der Frequenzen verbunden sind. Dies beinhaltet auch Auflagen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Die Auktionsregeln betreffen die konkrete Durchführung der Versteigerung. Nach Beteiligung der interessierten Kreise sollen bis Ende 2018 die finalen Vorgaben für die Versteigerung vorliegen, betonte die BNetzA.
Weitere 5G-Frequenzen auch für lokale und regionale Netze vorgesehen
Neben bundesweiten Frequenznutzungsrechten, die versteigert werden sollen, will die BNetzA Frequenzen auch zur lokalen und regionalen Nutzung bereitstellen. Auch die Wirtschaft und Industrie hätten das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G erkannt. Sie würden Frequenzen für autarke Funknetze für Anwendungen wie Industrie 4.0 fordern. Darüber hinaus hätten auch Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft ein Interesse daran, durch lokale und regionale Funknetze die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum zu verbessern. Diese Frequenzen sollen nach Angaben der Netzagentur nicht versteigert, sondern auf Antrag zugeteilt werden. Der Entwurf eines Antragsverfahrens soll zeitnah vor der Auktion zur Kommentierung gestellt werden, heißt es in der Mitteilung.