BNetzA ord­net Ab­schal­tung von 52.000 Orts­netz­ruf­num­mern wegen Vor­täu­schung von Orts­nä­he an

Die Bun­des­netz­agen­tur hat die Ab­schal­tung von 52.000 Ruf­num­mern an­ge­ord­net, mit denen Un­ter­neh­men, ins­be­son­de­re Um­zugs- und Ent­rüm­pe­lungs­un­ter­neh­men sowie Schlüs­sel­diens­te, Orts­nä­he vor­ge­täuscht haben. Dies teil­te die Be­hör­de am 27.06.2017 mit.

Fast ganz Deutsch­land be­trof­fen

Laut BNetzA hatte ein Netz­be­trei­ber die 52.000 Orts­netz­ruf­num­mern einem Wie­der­ver­käu­fer über­las­sen. Der Wie­der­ver­käu­fer habe Un­ter­neh­men Num­mern zu­ge­teilt, die in den be­tref­fen­den Orts­netz­be­rei­chen weder einen An­schluss noch einen Be­triebs­sitz ge­habt hät­ten. Bei den Un­ter­neh­men habe es sich ins­be­son­de­re um Um­zugs- und Ent­rüm­pe­lungs­un­ter­neh­men sowie Schlüs­sel­diens­te ge­han­delt, die in ihrer Wer­bung mit der Ruf­num­mer eine ört­li­che Nähe vor­ge­täuscht hät­ten. Be­trof­fen sind nach An­ga­ben der BNetzA fast alle der 5.200 Orts­netz­be­rei­che in Deutsch­land.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juni 2017.

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