BNetzA: 300.000 Euro Bußgeld wegen unzulässiger Telefonwerbung für Energielieferverträge

Die Bundesnetzagentur hat gegen die ENERGYsparks GmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro verhängt. Nach den Angaben der Behörde hatten sich zuvor mehr als 6.000 Verbraucher über das Unternehmen beschwert. Dieses habe telefonisch für einen Wechsel des Strom- beziehungsweise Gasversorgers geworben, ohne die Zustimmung der Betroffenen eingeholt zu haben. Die Anrufe seien deswegen rechtswidrig gewesen, so die Netzagentur.

Aggressive und hartnäckige Telefonwerbung

Die ENERGYsparks GmbH hatte unter Nennung der unternehmenseigenen Marke "Deutscher Energievertrieb" für einen Wechsel des Energielieferanten geworben. Dabei habe es sich über die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben, die eine vorherige ausdrückliche Werbeeinwilligung fordern, bewusst hinweggesetzt, so die Bundesnetzagentur. Dem Unternehmen seien die Verstöße bekannt gewesen. Dennoch habe die Betriebsleitung nichts unternommen, um diese abzustellen. Die Anrufer seien gegenüber den Verbrauchern äußerst hartnäckig, aggressiv, beleidigend und teilweise bedrohend aufgetreten. Die Betroffenen seien häufig mehrmals kontaktiert worden, obwohl sie weitere Anrufe bereits im ersten Gespräch untersagt hatten. Dies hätten viele der Verbraucher als äußerst belästigend empfunden.

Zusammenarbeit mit zweifelhaftem Vertriebspartner

Die ENERGYsparks GmbH hat nach Angaben der Bundesnetzagentur mit einer Vielzahl an Vertriebspartnern unter anderem auch in der Türkei zusammengearbeitet, die als Subunternehmer Anrufe in Deutschland getätigt oder Adressdaten beschafft hatten. Das Unternehmen habe dabei auch ein Unternehmen eingesetzt, das bereits einschlägig wegen unerlaubter Telefonwerbung verurteilt worden sei. Kontaktdaten habe sich das Unternehmen auch von unseriösen Adresshändlern beschafft. Wer Subunternehmen beauftrage, müsse sicherstellen, dass diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann dazu. Dies gelte erst recht, wenn die Eignung der Unternehmen zweifelhaft sei.

Geldbußen noch nicht rechtskräftig

"Es ist das größte Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung, das die Bundesnetzagentur bislang geführt hat", so Homann. Die Geldbußen sind noch nicht rechtskräftig. Über einen möglichen Einspruch entscheidet laut BNetzA das Amtsgericht Bonn.

Redaktion beck-aktuell, 10. Dezember 2018.

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