Wirtschaftsministerium übergibt Vorschläge zum Digital Markets Act

Das Bundeswirtschaftsministerium will die EU-Kommission bei der Anwendung des Digital Markets Act (DMA) mit einem Prioritätenpapier unterstützen. Der DMA enthält Vorgaben für große Digitalunternehmen, sogenannte Gatekeeper. Für das Papier wurden Unternehmen und die Zivilgesellschaft befragt, welche Verhaltensweisen großer digitaler Akteure die Kommission vorrangig mit adressieren sollte.

Drei Kategorien besonders wettbewerbsschädlicher Verhaltensweisen

Mit dem DMA, der im Herbst 2022 in Kraft getreten ist, hat sich die Europäische Union auf strenge Wettbewerbsregeln für große Plattformen auf digitalen Märkten geeinigt. Ab Mai findet die Benennung der Gatekeeper durch die EU-Kommission statt. Sie überwacht auch die Einhaltung der Verpflichtungen. Wie das Wirtschaftsministerium mitteilte, benenne das Prioritätenpapier die wichtigsten Gatekeeper und identifiziere in drei Kategorien besonders wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen, die insbesondere für Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie KMU nachteilig seien. Dies seien faire Vertragsbedingungen, freie Auswahlmöglichkeiten und die wettbewerbsschädliche Nutzung von Daten.

Staatssekretär für schnelle und effiziente Umsetzung der Neuregelung

"Mit dem DMA treten jetzt zentrale neue Regeln für faire digitale Märkte in Kraft, für die sich die Bundesregierung auf EU-Ebene sehr eingesetzt hat", betonte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold (Grüne). Diese Regeln müssten jetzt aber zügig und effizient durchgesetzt werden. "Wir sind der Meinung, dass sich die EU-Kommission als zuständige Behörde bei der Durchsetzung auf besonders häufige oder besonders schwerwiegende Verstöße konzentrieren sollte, damit möglichst schnell kleine und große Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren können", sagte er.

Redaktion beck-aktuell, 17. März 2023.