Bundeskabinett bringt Zukunftsthemen auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 27.04.2021 drei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Zukunftsvorhaben beschlossen. Dabei geht es um Verbesserungen der Außenwirtschaftsverordnung, um die Modernisierung von Wirtschaft und Verwaltung mit dem Gesetzentwurf für ein Unternehmensregister und um wichtige Weichenstellungen für den weiteren Erneuerbaren-Ausbau.

Verbessertes Verfahren der Investitionsprüfung

Die 17. Novelle der Außenwirtschaftsverordnung solle das Verfahren der Investitionsprüfung weiter verbessern und damit die bereits 2020 begonnene Reform des Investitionsprüfungsrechts abschließen, teilt das BMWi mit. Die Investitionsprüfung solle "mit Augenmaß" gestärkt und die Rechtssicherheit erhöht werden. Es gehe konkret darum, künftig genauer hinschauen und prüfen zu können, wenn wichtige Sicherheitsinteressen berührt sind, so das Ministerium. Auch künftig werde die Bundesregierung eine ausländische Direktinvestition nur im Ausnahmefall untersagen. "Deutschland ist und bleibt ein offener Investitionsstandort", so das BMWi. Aber dort, wo Sicherheitsinteressen berührt sind, müsse es eine genaue Prüfmöglichkeit geben.

Meldepflicht bei Erwerb durch Unionsfremde 

Der Fokus der Neuregelung liegt laut Mitteilung auf Zukunfts- und Hochtechnologie-Sektoren wie Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie. Erwerben Unionsfremde künftig 20% oder mehr der Anteile an Unternehmen aus diesen Sektoren, löst diese Investition eine Meldepflicht aus. Die im Vergleich zu den bestehenden Regelungen höher angesetzte Schwelle (bei Kritischen Infrastrukturen und im Rüstungsbereich liegt sie weiterhin bei 10%), soll insbesondere Start-ups und Finanzinvestoren entlasten. Laut BMWi wird erstmals ausdrücklich geregelt, dass auch erneute Investitionen desselben Investors in ein Unternehmen prüfrelevant sind – allerdings künftig nur noch dann, wenn bestimmte, klar geregelte Schwellenwerte überschritten werden. Dies bedeute eine Entlastung gegenüber der aktuellen Prüfpraxis, von der Investoren wie Unternehmen gleichermaßen profitierten.

Zukunftsprojekt Unternehmens-Basisregister beschlossen

Weiterhin hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein Unternehmens-Basisregister auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll eine Grundlage für eine moderne, digitale und vernetzte Registerlandschaft in Deutschland schaffen. Unternehmen sollen vor allem von unnötigen Berichtspflichten entlastet werden, indem Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register künftig vermieden werden. Den Gesetzesvorstoß begründet das BMWi damit, dass es aktuell in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug gebe, wie zum Beispiel das Handelsregister oder Steuerdaten. Viele Unternehmen seien in mehreren dieser Register erfasst, wobei sich Daten teilweise überschneiden. Ein Austausch von Informationen zwischen den Registern erfolge üblicherweise nicht. Zudem existiere keine einheitliche Identifikationsnummer, sondern es gebe viele Nummern parallel. Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz solle sich das ändern.

Weder Mehrfach-Meldungen noch Mehrfach-Abfragen mehr

Mit dem Gesetz werden laut Bundeswirtschaftsministerium die Voraussetzungen für die Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer geschaffen, um register- und verwaltungsübergreifende Identifikation der Unternehmen zu ermöglichen. Als bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer diene die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) nach § 139c AO (Steuer-ID-Nr.). Zunächst werden laut Ministerium die infrastrukturellen Voraussetzungen für den Aufbau eines zentralen Unternehmensbasisregisters geschaffen, das Register aufgebaut, Schnittstellen für den Datenaustausch zu den einzelnen Registern erstellt und eine Verknüpfung mit der einheitlichen Wirtschaftsnummer geschaffen. Das Register solle alle Stammdaten, wie Namen, Sitz, Geschäftsanschrift, Rechtsform und Wirtschaftszweig erfassen. Danach müssten Unternehmen ihre Daten und Änderungen ihrer Daten nur noch einmal melden, alle angeschossenen Behörden könnten die Daten dann abrufen. Mehrfach-Meldungen entfallen damit für die Unternehmen, Mehrfach-Abfragen für die Behörden.

Formulierungshilfe zum Energiewirtschaftsgesetz

Ferner hat das Kabinett auch die Formulierungshilfe für Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zum Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Zum einen geht es um Änderungen und eine Erweiterung des ursprünglichen Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum Energiewirtschaftsgesetz sowie um Änderungen im Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. So soll zum Beispiel künftig an Tankstellen ab einer bestimmten Größe ein Energiekostenvergleich angebracht werden. Dabei geht es um einen Vergleich der Kosten von Benzin, Strom, Erdgas und Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer für bestimmte Fahrzeuggruppen im Straßenverkehr.

EEG-Umlage soll weiter gesenkt werden

Des weiteren hat das Kabinett die Verständigung der Koalitionsfraktionen vom 22.04.2021, kurzfristig weitere Potenziale für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erschließen, umgesetzt. Zu diesem Zweck sollen unter anderem die Ausschreibungsmengen für Wind an Land auf vier Gigawatt und Photovoltaik auf sechs Gigawatt für das Jahr 2022 erhöht werden. Zudem soll die EEG-Umlage weiter gesenkt werden, indem zusätzlich zu den Mitteln aus dem Brennstoffemissionshandel jetzt schon Haushaltsmittel für das EEG in den Jahren 2023 und 2024 vorsehen werden. Ziel ist laut BMWi eine EEG-Umlage von höchstens fünf Cent/kWh in diesen Jahren.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2021.