Scoring im Antragsverfahren wird abgeschafft
So würden die Anträge auf Förderung künftig nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet. Auch die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs (Scoring) werde abgeschafft. Die Bewilligung der Mittel könne damit zügig nach Einreichung des Antrages erfolgen, so das BMVI.
Kein Wirtschaftlichkeitsvergleich mehr erforderlich
Ferner reicht es für die Antragstellung durch eine Kommune künftig aus, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) sei nicht mehr erforderlich. Auch ein detaillierter Finanzierungsplan sei künftig zur Antragstellung nicht mehr nötig. Die einreichende Kommune nehme stattdessen bei Antragstellung eine vorläufige Schätzung des voraussichtlichen Förderbedarfs vor.
Technologie-Upgrade für Kommunen
Außerdem bekommen Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben, laut BMVI die Möglichkeit für ein Technik-Upgrade. Sie könnten ihr Projekt noch bis Ende 2018 auf Glasfaser umstellen. Der Bund stocke hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Die Länder könnten den höheren Eigenmittelbeitrag der Kommune übernehmen, erklärt das Ministerium weiter.
Solide finanzielle Basis für Gigabit-Projekte
Laut BMVI wird der Förderhöchstbetrag des Bundes von 15 auf 30 Millionen Euro erhöht. Ferner werde eine mögliche Verteuerung der Projekte im Zuge der Ausschreibung der Vorhaben künftig berücksichtigt. Ab sofort sei deshalb für die Bundesförderung der im Ausschreibungsverfahren ermittelte Marktpreis maßgeblich. Die Schätzung einer Kommune bei Antragstellung sei lediglich ein Richtwert, so das Ministerium weiter. Darüber hinaus sei die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von zehn Prozent durch die Länder nicht mehr nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei finanzschwachen Kommunen.
Kollisionen zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau vermeiden
Verschiedene Maßnahmen sollten zudem Kollisionen zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau vermeiden. Zum einen werde das Markterkundungsverfahren von vier auf acht Wochen verlängert. Dies ermögliche es den Telekommunikationsunternehmen, die hohe Anzahl von gleichzeitigen Markterkundungsverfahren zu bedienen und deutlich detailreichere Angaben zu machen, so das Ministerium. Das jeweilige Telekommunikationsunternehmen müsse dann seine Meldung im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau untermauern. In einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, kann laut BMVI die Fördersumme nachträglich angehoben werden.
Ausblick auf neues Projekt
Das BMVI bereitet eigenen Angaben zufolge schon den nächsten Schritt zur flächendeckenden Erschließung mit Gigabit-Netzen vor. Ein neues Programm solle ab Mitte 2019 die Förderung in Gebieten ermöglichen, die bereits an schnelles Internet angebunden, aber noch nicht gigabitfähig erschlossen sind. Die Verhandlungen mit der EU-Kommission will das BMVI "zeitnah" aufnehmen.