Kürzere Vertragslaufzeiten
Der Referentenentwurf sieht unter anderem vor, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte Abtretungsverbote für Geldforderungen künftig unwirksam sein sollen. Durch AGB sollen zudem, etwa bei Handyverträgen, nur noch kürzere Erstlaufzeiten von bis zu 12 Monaten und kürzere automatische Vertragsverlängerungen von bis zu drei Monaten geregelt werden können.
Bestätigungslösung für Stromlieferverträge im Fernabsatz
Für telefonisch abgeschlossene Fernabsatzverträge über Energielieferungen soll eine Bestätigungslösung eingeführt werden: Verbraucher sollen Gas- und Stromlieferverträge schriftlich oder per E-Mail bestätigen müssen, nachdem die Verträge auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt wurden. Schließlich sollen Unternehmer verpflichtet werden, Einwilligungen der Verbraucher in Telefonwerbung zu dokumentieren und aufzubewahren. Damit soll unerlaubte Telefonwerbung stärker bekämpft werden.
Fachkreise und Verbände zu Stellungnahme aufgerufen
Wie das Ministerium mitteilt, haben die Fachkreise und Verbände die Möglichkeit, bis zum 24.02.2020 zu dem Referentenentwurf Stellung zu nehmen.