Was muss ich für den Widerruf nochmal tun? Wohin muss ich ihn schicken? Wer widerrufen will, soll sich mit diesen Fragen künftig nicht mehr herumschlagen müssen. Das Bundesjustizministerium will Unternehmen verpflichten, den elektronischen Widerruf per Schaltfläche (Button) zu ermöglichen. Diese und weitere Änderungen sieht ein Gesetzentwurf vor, den es am Mittwoch veröffentlicht hat.
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, der Vertragsschluss per Klick sei schon heute vielfach Standard. "Das muss auch für den Widerruf gelten. Mit dem Widerrufsbutton stärken wir den Schutz vor Verträgen, die man eigentlich gar nicht will", sagte sie weiter.
"Ewiges Widerspruchsrecht" bei Finanzdienstleistungen wird eingeschränkt
Zweiter zentraler Punkt des Entwurfs sind Vorschriften, die sich an die Anbieter von Finanzdienstleistungen richten. Sie müssen künftig Verbrauchern und Verbraucherinnen die angebotene Leistung und die Folgen, die sich aus dem Vertrag ergeben können, angemessen erläutern, damit eine informierte Vertragsschlussentscheidung getroffen werden kann.
Künftig soll ein Vertrag über Finanzdienstleistungen zudem höchstens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden können – vorausgesetzt, die Verbraucherin oder der Verbraucher wurde über das Widerrufsrecht belehrt. Bei Lebensversicherungen soll eine Ausschlussfrist von 24 Monaten und 30 Tagen gelten.
Bislang ist es möglich, dass entsprechende Verträge – trotz erfolgter Belehrung – ohne Befristung widerrufen werden können. Nach geltendem Recht führen nämlich auch nebensächliche Verstöße gegen gesetzlich vorgeschriebene Informationspflichten dazu, dass die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Dieses sogenannte ewige Widerrufsrecht führt nach Auffassung des Ministeriums aber häufig zu unbilligen Ergebnissen, wenn ein Belehrungsfehler völlig nebensächlich war.
Kein Anspruch auf Papier mehr
Bislang können Verbraucher und Verbraucherinnen fordern, dass ihnen die Vertragsbedingungen in Papierform zugeschickt werden. Dieses Recht will das Justizministerium Zuge der Digitalisierung streichen.
Mit diesen Regelungen will der "Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts" die geänderte EU-Verbraucherrechterichtlinie umsetzen. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 1. August 2025 Stellung zu nehmen. Laut Richtlinie müssen die Vorgaben bis zum 19. Dezember 2025 umgesetzt sein.