Justizministerium testet Online-Klagetool für Fluggastrechte
© Screenshot BMJ

Rechtsuchende können ab heute online Klage erheben, um Fluggastrechte geltend zu machen. Das Bundesjustizministerium testet ein entsprechendes Tool mit bundesweit sieben Gerichten. Es enthält auch einen Vorab-Check, der mögliche individuelle Ansprüche prüft.

Habe ich einen Entschädigungsanspruch nach einer Flugverspätung? Mit dieser Frage können sich Bürgerinnen und Bürger ab sofort an ein vom Bundesjustizministerium (BMJ) entwickeltes Online-Tool wenden. Rechtsuchende klicken sich dabei durch einen Fragebogen und erhalten am Ende die gewünschte Information. Über den Button "Digitale Klage erstellen" können sie dann über das Portal "Mein Justizpostfach" Klage bei einem teilnehmenden Gericht einreichen.

"Mit dem Onlinedienst für Fluggastrechte gehen wir einen großen Schritt auf dem Weg zum digitalen Rechtstaat der Zukunft", heißt es von Justizminister Volker Wissing in einer Presseerklärung. "Wer zum Beispiel rechtliche Ansprüche wegen Verspätung eines Fluges selbst durchsetzen möchte, dem wird das Online-Tool vieles erleichtern: Man kann damit sogar eine Klage digital erstellen und bei Gericht einreichen."

Justizminister will "nutzerfreundliches und strukturiertes Verfahren"

Der Onlinedienst werde im Rahmen des Projektes "Zivilgerichtliches Online-Verfahren" vom BMJ und dem DigitalService des Bundes entwickelt und erprobt, heißt es in der Mitteilung. Bürgerinnen und Bürger könnten sich über mögliche Ansprüche bei Flugproblemen informieren und mit einem Vorab-Check herausfinden, ob möglicherweise ein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht und wie hoch dieser ausfallen könnte. "Eine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls nimmt der Onlinedienst nicht vor", heißt es auf der Website. Es finde auch keine Beratung oder Prognose zu den Erfolgsaussichten statt.

Anschließend könnten die Rechtsuchenden eine Klage erstellen und bei Gerichten in Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen einreichen. "Mittelfristig wird die Erprobung des Onlinedienstes allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen", so der Minister. "Denn die Erfahrungen mit dem neuen Angebot werden uns dabei helfen, ein großes rechtspolitisches Ziel zu erreichen: einen Rechtsstaat auf der Höhe der Zeit, in dem viele Ansprüche einfach und digital durchgesetzt werden können - per Klick von zuhause aus, in einem nutzerfreundlichen und strukturierten Verfahren."

Der Onlinedienst ist über die Webseite www.service.justiz.de/fluggastrechte erreichbar.

Redaktion beck-aktuell, dd, 27. März 2025.

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