Die Bundesregierung will Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Kreditverträgen besser schützen. Dafür hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie vorgelegt. Der Entwurf erweitert den Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts deutlich, etwa um bislang unregulierte Angebote wie "Buy-now-pay-later" – bei einem Kauf wird das Geld erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Konto abgebucht – oder um unentgeltliche Kredite.
"Heute kaufen, später zahlen – das klingt oft praktisch, birgt aber echte Risiken", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast."
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20. November 2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden. Die Richtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, Mitgliedstaaten dürfen daher grundsätzlich keine strengeren oder lockereren Regeln erlassen.
Künftig auch strengere Prüfpflichten
Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass künftig auch für Kleinkredite und kurzfristige Zahlungsaufschübe strengere Regeln gelten. Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit vor Vertragsabschluss überprüfen – und zwar nach Maßstäben, die sonst für Immobiliendarlehen gelten. Auch der Kündigungsschutz bei Dispositionskrediten soll verbessert werden.
Zudem soll die Form für Vertragsabschlüsse erleichtert werden: Statt schriftlich können Allgemein-Verbraucherdarlehen künftig in Textform vereinbart werden – etwa per E-Mail. Bei den Informationspflichten ist der Plan des Ministeriums nach eigenen Angaben, den vorhandenen Spielraum der Richtlinie zu nutzen, um Verbraucher zu informieren, ohne sie zu überfordern. Auf weitergehende nationale Vorgaben werde dabei bewusst verzichtet – der Entwurf beschränke sich auf die verbindlichen EU-Vorgaben und vermeide sogenanntes Goldplating.
Der Entwurf bringt außerdem punktuelle Änderungen im Wettbewerbs-, Aufsichts- und Preisangabenrecht mit sich. Zusätzliche Vorschriften zur Schuldnerberatung sollen in einem separaten Entwurf geregelt werden. Stellungnahmen können bis zum 18. Juli 2025 eingereicht werden.