Gesetzentwurf: Dauerhaft mehr Geld für berufliche Betreuer und Pfleger

Wegen der Inflation bekommen berufliche Betreuer, Vormünder und Pfleger* seit 2024 Sonderzahlungen. Nun will das Bundesjustizministerium ihre Vergütung dauerhaft erhöhen. Auch Ehrenamtliche sollen mehr Geld bekommen.

Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuerinnen und Betreuer, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspflegerinnen und -pfleger. Einen entsprechenden Referentenentwurf hat das Bundesjustizministerium am Montag vorgestellt. Er sieht eine durchschnittliche Erhöhung um 12,7% vor.

Nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine 2022 waren die Inflationsraten gestiegen. Zum Ausgleich war die Pauschalvergütung für die genannten Berufsgruppen übergangsweise durch monatliche Sonderzahlungen aufgestockt worden. Doch diese Zahlungen laufen am Jahresende aus. Nun will das Ministerium eine dauerhafte Regelung schaffen.

"Viele Menschen in unserem Land sind auf eine rechtliche Betreuung angewiesen. Durch Alter, Krankheit oder Behinderung können sich viele Menschen nicht um ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten kümmern. Auch Vormünder leisten wichtige Arbeit: Gefragt sind sie dann, wenn Eltern nicht für ihr Kind sorgen und es nicht vertreten können", kommentierte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Vorhaben. "Wir wollen, dass diese Arbeit angemessen und möglichst unkompliziert vergütet wird."

Neues System bei den Fallpauschalen

Mit dem Entwurf will das Ministerium auch das System der Fallpauschalen ändern, um so den bürokratischen Aufwand für die Betreuenden zu reduzieren. Künftig werde es nur noch acht Fallpauschalen statt 60 einzelner Vergütungstatbestände geben. Dabei werde zwischen einer Grund- und einer Qualifikationsstufe unterschieden, die unterschiedlich vergütet werden. Außerdem soll die Dauervergütungsfestsetzung in Zukunft die Regel sein. Um die notwendigen technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, ist eine Übergangsfrist von zweieinhalb Jahren nach Inkrafttreten der Vergütungsreform vorgesehen.

Außerdem soll die Schlussabwicklung nach Ende der Betreuung zukünftig unbürokratischer ausgestaltet werden. So soll auf das Instrument der Schlussrechnungslegung weitgehend verzichtet werden. Die Verpflichtung soll lediglich in den Fällen einer fortdauernden Betreuung und der Amtsbeendigung durch Betreuerwechsel erhalten bleiben. In den übrigen Fällen wird sie nach dem Entwurf durch eine Pflicht zur Einreichung einer Vermögensübersicht ersetzt.

Pauschale für Ehrenamtliche erhöht

Schließlich plant das Justizministerium, auch die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und für Vormünder zu erhöhen. Sie sollen künftig statt 425 Euro 450 Euro erhalten. Länder und Verbände haben bis zum 25. Oktober 2024 Gelegenheit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen.

*Anm. d. Red.: Hier stand zunächst Rechtspfleger, korrigiert am 17.09., 11:15 Uhr.

Redaktion beck-aktuell, dd, 16. September 2024.