Weniger Asylgesuche und Entscheidungen
Die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellten förmlichen Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) lag im Monat Februar 2018 bei 12.490. Im bisherigen Jahr 2018 wurden 25.998 Asylgesuche registriert, 5.483 weniger (-17,4%) als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Ferner hat das Bundesamt in den beiden genannten Monaten über die Anträge von 50.512 Personen entschieden, 91.627 weniger (- 64,5%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Flüchtlingsschutz in Zahlen
8.052 Personen (16,0%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 799 Personen (1,6%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 7.253 Personen (14,4%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes in Verbindung mit § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten. 5.765 Personen (11,4%) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 2.891 Personen (5,7%) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
38% der Anträge abgelehnt
Abgelehnt wurden die Anträge von 19.364 Personen (38,3%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 14.440 Personen (28,6%).