Erschlichene Staatsbürgerschaft bislang innerhalb von 5 Jahren aberkennbar
Seit Februar 2009 kann eine Einbürgerung in den ersten fünf Jahren rückgängig gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass der Verwaltungsakt “durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind", erwirkt worden ist. Das gilt auch dann, wenn der Betroffene dadurch staatenlos wird. Hat die Rücknahme der Staatsangehörigkeit Auswirkungen auf den Status von Angehörigen, ist für diese eine Ermessensentscheidung zu treffen, auch unter Beachtung des Kindeswohls.
Innenministerium will Aberkennungsfrist auf 10 Jahre anheben
Das Bundesinnenministerium will spätestens im Frühherbst einen Entwurf für eine Reform des Gesetzes vorlegen. Er sieht eine Verlängerung der Frist von fünf auf zehn Jahre vor. Außerdem sollen Zeiten eines rechtmäßigen Aufenthalts unter einer falschen Identität künftig nicht mehr auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden. Die Umfrage eines Arbeitskreises der Innenministerkonferenz bei den Ländern ergab über 300 Verdachtsfälle, in denen sich erst nach mehr als fünf Jahren herausgestellt hatte, dass der Eingebürgerte falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hatte. Nicht alle Länder hatten konkrete Zahlen zu der Umfrage beigesteuert.
Dunkelziffer der Identitätstäuschungen wird als hoch angesehen
Laut Bundesinnenministerium erfahren die Behörden meist von der Täuschung, weil Eingebürgerte nach Ablauf der fünf Jahre selbst um eine Berichtigung ihrer Identität nachsuchen - etwa um Dokumente für eine Eheschließung vorlegen zu können. Den Angaben zufolge haben in Bayern seit der 2009 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes 85 Eingebürgerte nach Ablauf der Frist einen entsprechenden Wunsch geäußert. “Die Dunkelziffer der unerkannt gebliebenen Identitätstäuschungen wird nach Einschätzung einiger Länder vor diesem Hintergrund als hoch angesehen“, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.