Deutsche Unternehmen nehmen nach Ansicht des Bundesinnenministeriums zu selten Kontakt zu den Behörden auf, wenn sie Opfer eines Hackerangriffs geworden sind. Das soll sich jetzt ändern. Grund für die Zurückhaltung sei meist die Sorge vor einem Imageschaden, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), am 04.09.2018 bei einer “Wirtschaftsschutz“-Konferenz in Berlin.
Meldepflichten bislang nur für Unternehmen sensibler Infrastruktur-Bereiche
Ohne diese Informationen könnten die Sicherheitsbehörden aber kein vernünftiges Lagebild erstellen, so Krings. Die Bundesregierung plane noch in dieser Legislaturperiode ein “IT-Sicherheitsgesetz 2.0“, in dem auch erweiterte Meldepflichten bei schwerwiegenden IT-Sicherheitsverstößen festgeschrieben werde sollen. Bislang gilt diese Pflicht nur für die Betreiber von kritischer Infrastruktur wie Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen sowie größere Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit und Transport.
Wirtschaft: Verschärfung der Meldeverpflichtung nur bei staatlichen Hilfen akzeptabel
Der Vorstandsvorsitzende der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft, Volker Wagner, sagte, für die Unternehmer seien zusätzliche Meldeverpflichtungen nur dann zu akzeptieren, wenn die Firmen nach dem Angriff auch davon profitierten, etwa durch konkrete Hilfestellung und Unterstützung bei Präventionskonzepten.
Redaktion beck-aktuell, 4. September 2018 (dpa).
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Mehrbrey/Schreibauer, Haftungsverhältnisse bei Cyber-Angriffen - Ansprüche und Haftungsrisiken von Unternehmen und Organen, MMR 2016, 75
EZB, Meldestelle für Cyber-Angriffe auf Banken, Meldung der Redaktion MMR-Aktuell vom 30.05.2016, MMR-Aktuell 2016, 378239
Roos, Das IT-Sicherheitsgesetz - Wegbereiter oder Tropfen auf den heißen Stein?, MMR 2015, 636
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