BMI will Sicherheitsüberprüfung für Beschäftigte in kritischen Bereichen verschärfen

Das BMI will mit einer Gesetzesänderung die Überprüfung für Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen intensivieren. Damit reagiert es auf die erhöhte Bedrohungslage durch Insider-Sabotage.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat einen Gesetzentwurf zur zweiten Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) vorgelegt. Mit den vorgeschlagenen Neuerungen sollen staatliche Stellen, aber auch Unternehmen besser vor Spionage und Sabotage durch sogenannte Innentäter, also Personen innerhalb eines Unternehmens oder einer Behörde, geschützt werden.

Dazu will das BMI die Überprüfungen von Beschäftigten in sicherheitsrelevanten Bereichen verschärfen. Damit reagiere man auf die verschärfte Sicherheitslage in Deutschland, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums vom Freitag.  Zudem wolle man die Überprüfung insgesamt digitalisieren und beschleunigen.

Bei den Sicherheitsüberprüfungen geht es um Personal, das in sicherheitsrelevanten Bereichen wie etwa in der IT- und Kommunikationstechnik in obersten Bundesbehörden oder in der kritischen Infrastruktur beschäftigt ist. Die Betroffenen werden dazu in verschiedene Überprüfungsstufen eingeteilt, nach denen sich richtet, wie intensiv sie durchleuchtet werden. In den beiden höheren Überprüfungsstufen ("Ü2" und "Ü3") sollen die Beschäftigten in Zukunft verpflichtend unter anderem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im Internet darauf untersucht werden, ob sie bereits durch verfassungsfeindliche Äußerungen und Aktivitäten aufgefallen sind. Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung ("Ü1") sollen auch Auftritte in sozialen Netzwerke überprüft werden können, was bisher nicht möglich war. 

"Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen"

Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit in einem sicherheitsrelevanten Bereich überprüft werden, sollen außerdem in Zukunft verpflichtet werden, nach Abgabe der sogenannten Sicherheitserklärung der für die Überprüfung zuständigen Stelle "unverzüglich alle Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten, die auf einen Anbahnungs- und Werbungsversuch hindeuten können", schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für Kontakte von Ehegatten beziehungsweise Lebenspartnern.

"Die Bedrohung unserer Demokratie durch Spionage und Sabotage hat eine neue Dimension erreicht. Um Sicherheitsrisiken zu reduzieren, müssen wir künftig noch genauer hinschauen, wen wir in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und unserer kritischen Infrastrukturen mit wichtigen Aufgaben und vertraulichen Informationen betrauen", wird Bundesinnenministerin Nancy Faeser in der Mitteilung ihres Hauses zitiert. "Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst nichts zu suchen. Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird."

Das BMI hat den Gesetzentwurf zur Abstimmung an die Länder und Verbände geschickt, die nun Gelegenheit haben, dazu Stellung zu nehmen. Im Herbst soll sich dann das Kabinett mit den Ergebnissen befassen.

Redaktion beck-aktuell, mam, 28. Juni 2024 (ergänzt durch Material der dpa).