Neues Produktinformationsblatt soll für mehr Transparenz bei Riester-Rente sorgen

Verbraucher können sich künftig vor Abschluss eines Riester- oder Basisrentenvertrages besser über das Preis-Leistungs-Verhältnis der auf dem Markt angebotenen zertifizierten Produkte informieren. Alle Anbieter dieser Produkte müssen nämlich ab dem 01.01.2017 ein neues Produktinformationsblatt erstellen, wie das Bundesfinanzministerium am 12.12.2016 mitteilte.

Detaillierte Übersicht über die Kostenstruktur

Dieses Blatt sei so konzipiert, dass ein Vergleich verschiedener Produkte künftig problemlos möglich sei. Es sei nämlich für alle genau und einheitlich vorgegeben, welche Informationen über das Produkt wo und wie zu platzieren sind. Insbesondere werde eine detaillierte Übersicht über die Kostenstruktur von den Anbietern verlangt. Erstmals könne ein Verbraucher auch erkennen, wie chancen- und risikoreich das von ihm gewählte Produkt ist. Eine neutrale Stelle, die Produktinformationsstelle Altersvorsorge in Kaiserslautern, ordne alle Produkte einer sogenannten Chancen-Risiko-Klasse zu. Diese sei dann von den Anbietern auf den Produktinformationsblättern (PIB) anzugeben.

Genauer Überblick über Effektivkosten

Anbieter müssen dem Ministerium zufolge auch angeben, wie hoch die Effektivkosten ihres Produktes sind. Bei der Berechnung der Effektivkosten würden renditemindernde Größen berücksichtigt, die sich auf die Höhe des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase auswirken. Dies seien insbesondere die Kosten der Ansparphase, ohne Berücksichtigung von Zusatzabsicherungen. Die genaue Berechnungsmethode werde auch von der Produktinformationsstelle Altersvorsorge verbindlich vorgegeben.

Anbieter müssen Informationsblatt für "Musterkunden" bereitstellen

Ferner werde es sowohl ein individuelles PIB als auch ein PIB für einen Musterkunden geben. Das individuelle PIB sei auf die persönlichen Kundendaten zugeschnitten und enthalte alle relevanten Informationen des Produkts, insbesondere zu Leistungen, Kosten, Chancen und Risiken. Mit dem Muster-PIB könne sich der Verbraucher schon vor Vertragsabschluss über die auf dem Markt angebotenen Produkte informieren. Dadurch, dass alle Anbieter das Muster-PIB auf den Daten des gleichen "Muster-Kunden“ erstellen müssen, könne man die angebotenen Produkte bereits vergleichen, ohne dass dafür die Angabe von Kundendaten erforderlich sei. Diese Muster-PIBs müssten von den Anbietern im Internet bereitgestellt werden und zwar auf allen Internetseiten, auf denen sie die Produkte bewerben.

Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2016.

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