BaFin erhält mehr Befugnisse
Der Referentenentwurf sieht unter anderem eine Stärkung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei der Prüfung vor. So soll die BaFin bereits bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar mit hoheitlichen Befugnissen gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten können. Ferner soll sie ein Prüfungsrecht gegenüber allen kapitalmarktorientierten Unternehmen einschließlich Auskunftsrechte gegen Dritte, die Möglichkeit forensischer Prüfungen sowie das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren, erhalten. Dies ermögliche der BaFin die Kontrolle über das Prüfungsgeschehen und stelle sicher, dass in allen Prüfungsphasen hoheitliche Mittel zur Verfügung stehen, heißt es im Entwurf. Bilanzkontrollen würden so insgesamt schneller, transparenter und effektiver. Um Zweifel an der Integrität der BaFin von vorneherein auszuschließen und Interessenkonflikte zu vermeiden, soll Beschäftigten der BaFin zudem der Handel mit bestimmten Finanzinstrumenten untersagt werden.
Abschlussprüfer sollen unabhängiger werden
Des Weiteren ist geplant, die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer zu stärken. So soll es fortan auch für Kapitalmarktunternehmen eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren geben. Außerdem wird die Pflicht zur Trennung von Prüfung und Beratung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse wesentlich ausgeweitet. Die Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung des Abschlussprüfers gegenüber dem geprüften Unternehmen für Pflichtverletzungen soll außerdem die Qualität der Abschlussprüfung fördern.
Verschärfung des Bilanzstrafrechts
Durch Anpassungen im Bilanzstrafrecht soll ferner eine ausreichend abschreckende Ahndung der Unternehmensverantwortlichen bei Abgabe eines unrichtigen "Bilanzeids" und der Abschlussprüfer bei Erteilung eines inhaltlich unrichtigen Bestätigungsvermerks zu Abschlüssen von Unternehmen von öffentlichem Interesse ermöglicht werden. Im Bilanzordnungswidrigkeitenrecht werden insbesondere die Bußgeldvorschriften für Abschlussprüfer, die Unternehmen von öffentlichem Interesse prüfen, inhaltlich ausgeweitet und der Bußgeldrahmen deutlich angehoben.
Internes Kontrollsystem wird gestärkt
Durch gesetzliche Pflichten zur Einrichtung eines angemessenen und wirksamen internen Kontrollsystems sowie eines entsprechenden Risikomanagementsystems für börsennotierte Aktiengesellschaften und durch die verpflichtende Errichtung eines Prüfungsausschusses für Unternehmen von öffentlichem Interesse werden außerdem die unternehmensinternen Kontrollsysteme gestärkt und die Verantwortungsstrukturen verbessert.
Abrufen steuerlicher Grunddaten wird erleichtert
Auch soll die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen in die Lage versetzt werden, bei den Finanzbehörden ausgewählte steuerliche Grunddaten automatisiert abzurufen. Die so erlangten Daten dienen laut BMF der weiteren Analyse einzelner Verdachtsmeldungen und der anschließenden Bewertung. In der Gesamtschau mit den weiteren der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vorliegenden Informationen könnten die Daten dazu beitragen, einen Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung festzustellen und die zuständigen inländischen öffentlichen Stellen noch effektiver bei der Aufklärung helfen.