Die Anerkennung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation wird seit 01.12.2016 finanziell unterstützt, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung berichtet. Es könnten Anträge auf einen Kostenzuschuss für das Anerkennungsverfahren gestellt werden. Förderfähig seien die Kosten, die im Rahmen der Antragstellung entstehen, also vor allem Gebühren und Übersetzungskosten bis zu maximal 600 Euro pro Person.
Gefördert werden sollen Geringverdiener
Gefördert würden diejenigen, die keine anderweitige Unterstützung erhalten. Dies seien vor allem Geringverdiener, die keine Leistungen des Sozialgesetzbuches erhalten – eine Zielgruppe, die bislang beispielsweise im Bereich der dualen Ausbildungsberufe kaum erreicht werde.
Pilotprogramm für drei Jahre
Mit einem Anerkennungsverfahren könne die Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation festgestellt werden, damit ausländische Qualifikationen adäquat eingesetzt werden können. Das Förderprogramm werde als Pilotvorhaben für zunächst drei Jahre vom Forschungsinstitut Berufliche Bildung (f-bb) entwickelt und umgesetzt. Die Anträge könnten bei zuleitenden Stellen wie beispielsweise den Beratungsstellen im Programm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" eingereicht werden.
Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2016.
Zum Thema im Internet
Die Gesetzesvorhaben (Drs.-Nr.: 18/5326) und (Drs.-Nr.: 18/5200) finden Sie auf der Internetseite des Bundestages als pdf-Dateien hinterlegt.
Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.anerkennung-in-deutschland.de.
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