Beirat zum Beschäftigtendatenschutz nimmt Arbeit auf

Der interdisziplinäre Beirat zum Beschäftigtendatenschutz im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 16.06.2020 seine Arbeit aufgenommen. Das 14-köpfige Expertengremium unter Vorsitz der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin will in den kommenden sechs Monaten Empfehlungen hinsichtlich der Notwendigkeit eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz erarbeiten.

Gremium soll Notwendigkeit nationaler Regeln zum Beschäftigtendatenschutz prüfen

Ziel ist es zu eruieren, ob und wie die Bundesregierung eine Öffnungsklausel in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nutzen sollte, um mit konkreten Regelungen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu machen. Grundlage für die Arbeit des Gremiums werden umfassende Anhörungen von Verbänden und Gewerkschaften sowie Unternehmen, Datenschutzbeauftragten, Betriebsräten und Beschäftigten bilden, die konkrete Handlungsbedarfe aus ihrer Perspektive formulieren können.

Prüfauftrag gründet auf Koalitionsvertrag

Mit dem Beirat zum Beschäftigtendatenschutz setzt das Ministerium den im Koalitionsvertrag verankerten Prüfauftrag zur Einführung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz um. Die Einrichtung des Beirats schließe an die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission an, die im Herbst 2019 ihr Gutachten vorgelegt habe. Darin sei der Bundesregierung empfohlen worden, gemeinsam mit den Sozialpartnern gesetzliche Konkretisierungen des Beschäftigtendatenschutzes zu entwickeln. Dem Beirat gehören neben Juristen, auch Expertinnen und Experten aus den Bereichen Technologie, Ethik und Arbeitssoziologie sowie aus dem Team des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an.

Redaktion beck-aktuell, 16. Juni 2020.