Gremium soll Notwendigkeit nationaler Regeln zum Beschäftigtendatenschutz prüfen
Ziel ist es zu eruieren, ob und wie die Bundesregierung eine Öffnungsklausel in der Europäischen Datenschutzgrundverordnung nutzen sollte, um mit konkreten Regelungen den Beschäftigtendatenschutz in Deutschland transparenter und sicherer zu machen. Grundlage für die Arbeit des Gremiums werden umfassende Anhörungen von Verbänden und Gewerkschaften sowie Unternehmen, Datenschutzbeauftragten, Betriebsräten und Beschäftigten bilden, die konkrete Handlungsbedarfe aus ihrer Perspektive formulieren können.
Prüfauftrag gründet auf Koalitionsvertrag
Mit dem Beirat zum Beschäftigtendatenschutz setzt das Ministerium den im Koalitionsvertrag verankerten Prüfauftrag zur Einführung eines eigenständigen Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz um. Die Einrichtung des Beirats schließe an die Arbeit der von der Bundesregierung eingesetzten Datenethikkommission an, die im Herbst 2019 ihr Gutachten vorgelegt habe. Darin sei der Bundesregierung empfohlen worden, gemeinsam mit den Sozialpartnern gesetzliche Konkretisierungen des Beschäftigtendatenschutzes zu entwickeln. Dem Beirat gehören neben Juristen, auch Expertinnen und Experten aus den Bereichen Technologie, Ethik und Arbeitssoziologie sowie aus dem Team des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an.