Blockade auf Sportwetten-Markt beendet – Länder beschließen Reform

Die Vergabe von Sportwetten-Lizenzen in Deutschland wird ab 2018 neu geregelt und eine jahrelange Hängepartie damit vorerst beendet. Die Ministerpräsidenten der Länder besiegelten am 16.03.2017 in Berlin eine Reform des Glückspielstaatsvertrages. Die Länder hatten sich Ende Oktober 2016 auf neue Regeln für die Lizenzvergabe bei Sportwetten verständigt. Die ursprünglich angestrebte Beschränkung auf 20 Konzessionen für private Anbieter wurde nach langer Blockade wieder aufgehoben. Online-Glücksspiele bleiben aber überwiegend verboten.

Länder wollen staatliches Lottomonopol absichern

Mit den "punktuellen Änderungen" des Glücksspielstaatsvertrages wollen die Länder ihr staatliches Lottomonopol sichern. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sprach von einer tragfähigen Lösung: "Mit dem Zweiten Glücksspielstaatsvertrag gelingt es, die durch gerichtliche Entscheidungen entstandene Blockadesituation bei Sportwetten zu beseitigen." Unter anderem Hessen hatte auf einen ganz neuen Vertrag gepocht.

EU-Kommission hat wohl keine Bedenken

Hintergrund ist auch anhaltende Kritik der EU-Kommission. Diese hat Bedenken zur Europatauglichkeit des neuen Vertrags. Auch die geplante Reform für Online-Kasinos sei nicht tragfähig. Nach Darstellung von Haseloff hat die EU-Kommission inzwischen "faktisch keine grundsätzlichen Bedenken". Nach Angaben aus den Ländern hat Brüssel – im Gegensatz zu früheren Vorgängen – diesmal auf eine ausführliche Stellungnahme verzichtet.

Sportwetten-Anbieter bisher auf "grauen Markt" verwiesen

In Deutschland sind weitgehend die Länder für die Regulierung von Lotterien, Sportwetten oder Kasinospielen zuständig. Für die meisten Glücksspiele gilt nach wie vor ein staatliches Monopol. Nur für private Sportwettenanbieter wurde der Markt geöffnet. Nach dem 2012 vereinbarten, umstrittenen Glücksspielstaatsvertrag sollten die Länder eigentlich für sieben Jahre 20 Konzessionen an Sportwetten-Anbieter vergeben. Dies ist aber nicht gelungen. Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten sind anhängig. Alle Anbieter agierten daher bisher auf einem "grauen Markt". Sie unterlagen keiner deutschen Regulierung, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs durften sie ihre Dienstleistung aber anbieten.

Jetzt vorläufige Konzession für Bewerber im bisherigen Verfahren geplant

Dem Zweiten Glücksspielstaatsvertrag müssen noch die Länderparlamente zustimmen. Er soll am 01.01.2018 in Kraft treten. Ab dann sollen alle Bewerber für eine Sportwetten-Lizenz im bisherigen Konzessionsverfahren, die die Mindestanforderungen erfüllt haben, eine vorläufige Erlaubnis erhalten. Diese soll nach spätestens einem Jahr erlöschen. 

Privater Internet-Anbieter Lottoland behält sich Klage gegen deutsches Lotteriemonopol vor

Nach dem Streit um liberalere Regeln für Sportwetten sowie das Verbot von Online-Poker sowie Online-Casinos zeichnet sich nun aber für die staatlichen Lotto-Anbieter Ärger ab. Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgmeinen Zeitung" droht der private Internet-Anbieter Lottoland, der mit einer Lizenz in Gibraltar auf den europäischen Märkten agiert, eine Klage gegen das deutsche Lotteriemonopol an, wenn er die in mehreren Bundesländern beantragte Spielerlaubnis nicht erhalten sollte.

Redaktion beck-aktuell, 16. März 2017 (dpa).

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