Vorwurf missbräuchlichen Sammelns und Verwertens von Nutzerdaten aus Drittquellen
Die Behörde wirft Facebook missbräuchliches Handeln vor, weil das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig mache, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen. Zu diesen Drittquellen zählten neben konzerneigenen Diensten wie WhatsApp oder Instagram auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen könne. So würden Daten etwa bereits dann übermittelt, wenn Facebook-Nutzer Websites mit einem eingebundenen "Gefällt Mir-Button" besuchen, auch wenn dieser gar nicht angeklickt werde.
Verstoß gegen Datenschutzrecht
Die Nutzungsbedingungen von Facebook verstießen insoweit zulasten der Nutzer gegen datenschutzrechtliche Wertungen. Angesichts der marktbeherrschenden Position des Unternehmens könne auch nicht von einer wirksamen Einwilligung der Nutzer zu dieser Form der Datensammlung und Weiterverarbeitung ausgegangen werden.
Kein Ausweichen auf andere soziale Netzwerke möglich
Facebook müsse als marktbeherrschendes Unternehmen bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen könnten. Die Teilnahme am Facebook-Netzwerk setze eine Registrierung und eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen zwingend voraus. Der Nutzer werde vor die Wahl gestellt, entweder das "Gesamtpaket" zu akzeptieren oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten.
Mehr Steuerungsmöglichkeiten für Facebook-Nutzer gefordert
Bei der Nutzung anderer Dienste außerhalb von Facebook könnten die Nutzer jedenfalls nicht damit rechnen, dass anfallende Daten in diesem Ausmaß dem Facebook-Konto hinzugefügt werden. Facebook-Nutzer müssten mehr Steuerungsmöglichkeiten erhalten, um die Datensammlung wirksam begrenzen.