Vertikale Preisabsprachen bei Bier: Bußgelder von insgesamt 112 Millionen Euro gegen 11 Unternehmen
Nach den Feststellungen des BKartA waren die beiden Handelsunternehmen, die Edeka Handelsgesellschaft Nord und die Edeka Handelsgesellschaft Hessenring, in den Jahren 2006 bis 2009 an Absprachen über die Ladenpreisgestaltung bei Bierprodukten beteiligt. Gegen die Bescheide könne noch Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde. Wegen Absprachen zwischen der Brauerei Anheuser Busch InBev und verschiedenen Händlern seien damit insgesamt Bußgelder in Höhe von rund 112 Millionen Euro gegen elf Unternehmen verhängt worden.
"Vertikalfall" betraf auch andere Lebensmittel und Körperpflegeprodukte
Der "Vertikalfall" umfasste eine Vielzahl von Bußgeldverfahren, in denen gegen Lebensmittelhersteller und -händler wegen vertikaler Preisbindungen ermittelt wurde. Dabei ging es nicht nur um Bier, sondern auch um Süßwaren, Kaffee und Tiernahrung sowie um Körperpflegeprodukte, Babynahrung und -kosmetik.
"Vertikalfall": Bußgelder von insgesamt 260,5 Millionen Euro gegen 27 Unternehmen
Laut BKartA wurden im "Vertikalfall" insgesamt 38 Einzelgeldbußen gegen 27 Unternehmen mit einem Gesamtvolumen von 260,5 Millionen Euro verhängt. Dabei seien die meisten Bußgelder wegen illegalen Preisabsprachen bei Süßwaren, Kaffee und Bier verhängt worden. Der ganz überwiegende Teil der Geldbußen sei bereits rechtskräftig. Bislang habe nur Rossmann (Preisabsprachen bei Kaffee) Einspruch eingelegt.