BKartA: Vergleichsportale häufig intransparent und irreführend

Viele Vergleichsportale liefern seriöse Informationen, häufig werden Verbraucher mangels Transparenz aber in die Irre geführt. Dies ist das Ergebnis einer Sektoruntersuchung von 36 Vergleichsportalen aus den Dienstleistungsbereichen Reisen, Energie, Versicherungen, Telekommunikation und Finanzen, das das Bundeskartellamt am 12.12.2018 vorgestellt hat. Verschiedene Praktiken von Portalen könnten nach Ansicht der Behörde wettbewerbswidrig sein.

BKartA moniert irreführende Praktiken

Der Verbraucher könne sich nicht immer darauf verlassen, tatsächlich das für ihn beste Angebot auf einem Vergleichsportal zu finden, so das BKartA. Denn es fehle oft an Transparenz, wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen der Vergleichsportale im Einzelnen zu Stande kämen. Das BKartA moniert verschiedene Praktiken, die den Verbraucher in die Irre führen könnten: Zum Beispiel hätten die von den Anbietern gezahlten Entgelte oder Provisionen häufig Einfluss auf die vom Portal voreingestellte Ergebnisdarstellung. So könnten sich etwa Anbieter von Hotelzimmern Listenplätze auf Hotelplattformen erkaufen. Ferner hätten Vergleichsportale in einigen Branchen nur eine geringe Marktabdeckung und stellten zum Teil nur eine Auswahl von weniger als 50% der insgesamt im Markt existierenden Angebote dar. Auch setzten viele Vergleichsportale Hinweise auf angeblich begrenzte Verfügbarkeiten, praktisch kaum realisierte Vorteile oder vermeintliche Exklusivangebote ein. Zudem erstellten zahlreiche Portale keinen eigenständigen Vergleich, sondern griffen lediglich auf die Datensätze und/oder Tarifrechner anderer Portale zu. Die Verbraucher würden über diese Praktiken der Vergleichsportale häufig nicht angemessen informiert. Darin könne eine unzulässige Irreführung oder eine verdeckte Werbung und damit ein Verstoß gegen die verbraucherrechtlichen Vorgaben des UWG liegen, so das BKartA. 

Redaktion beck-aktuell, 14. Dezember 2018.