Verdacht der Preisüberhöhung nicht bei allen Anbietern bestätigt
Das Bundeskartellamt hatte im März 2013 gegen sieben Unternehmen beziehungsweise Unternehmensgruppen Verfahren eingeleitet. Nachdem die ersten beiden Verfahren im Jahr 2015 beendet wurden, konnten nun die verbliebenen Verfahren abgeschlossen werden. Bei einigen Fernwärmeversorgungsgebieten ließ sich der Verdacht der Preisüberhöhung nicht erhärten. Die Zusagenentscheidungen vom 13.02.2017 umfassen letztlich Fernwärmenetze der RWE-Nachfolgerin innogy und mehrerer Unternehmen der Danpower-Gruppe.
Rückerstattung durch Verrechnung oder Gutschrift
Auf innogy entfällt ein Rückerstattungsvolumen von 12,3 Millionen Euro, wobei den meisten Kunden ihre jeweiligen Beträge in den nächsten beiden Jahresabrechnungen gutgeschrieben werden. Das Rückerstattungsvolumen der übrigen Unternehmen beläuft sich auf gut zwei Millionen Euro, die den Kunden durch eine gesondert auszuweisende Gutschrift auf den nächsten Jahresschlussrechnungen gewährt wird. Bereits im Oktober 2015 war die Stadtwerke Leipzig GmbH mittels einer Zusagenentscheidung zu einer künftigen Preissenkung mit einem Gesamtvolumen von rund 40,8 Millionen Euro verpflichtet worden. Die Umsetzung dieser Zusage läuft bereits in Einklang mit der Entscheidung.