BKartA stellt Verfahren gegen Google und Adblocker-Anbieter Eyeo ein

Das Bundeskartellamt hat das in Kooperation mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen geführte Kartellverwaltungsverfahren gegen das US-Unternehmen Google und die Kölner Eyeo GmbH eingestellt. Zuvor hatten die Unternehmen einen zwischen ihnen bestehenden sogenannten Whitelisting-Vertrag, der die eigenständige unternehmerische Tätigkeit von Eyeo beim Angebot von Adblockern erheblich beschränkte, abgeändert.

Whitelisting-Vertrag mit Google geschlossen

Eyeo verbreitet unter dem Namen "Adblock Plus" Programme, die sich in gängige Web-Browser integrieren lassen und dort dann die Anzeige von Werbung auf den vom Nutzer besuchten Webseiten blockieren (kurz: Adblocker). Das Unternehmen bietet Werbetreibenden und Werbevermarktern dabei an, bestimmte Werbung von dieser Blockade auszunehmen ("Whitelisting"). Die Werbung muss dazu bestimmten Kriterien für "akzeptable Werbung", die aus Nutzersicht weniger stören soll, genügen. Von größeren Werbetreibenden und Werbevermarktern verlangt Eyeo für das Whitelisting ein Entgelt. Einen solchen Vertrag hat Eyeo auch mit Google geschlossen.

Einschränkungen zulasten Eyos mit Änderungen beseitigt

Anstoß für das kartellrechtliche Verfahren gegen Google und Eyeo gab nach Angaben des Amtes nicht die Whitelisting-Vereinbarung als solche, sondern zusätzliche Vertragsklauseln, die aus der Sicht des Bundeskartellamtes unter anderem die Möglichkeiten von Eyeo beschränkten, seine Produkte weiterzuentwickeln, auf dem Markt zu expandieren und Investitionen zu tätigen. Die Beteiligten hätten zwischenzeitlich den Vertrag neu gefasst. Diese Änderungen hätten es beiden Wettbewerbsbehörden ermöglicht, das Verfahren einzustellen.

Redaktion beck-aktuell, 21. Januar 2019.