BKartA-Jahresbericht: Für die Zukunft gewappnet

Mit neuen Zuständigkeiten und rechtlichen Werkzeugen in der Tasche gehen Deutschlands Wettbewerbshüter in die kommenden Jahre. Bei der Vorlage des Tätigkeitsberichts des Bundeskartellamts stellte Behördenchef Andreas Mundt den Start des Wettbewerbsregisters für diesen Herbst in Aussicht. Die Datenbank soll verhindern, dass unseriöse Firmen Aufträge für den Bau von Brücken, Gebäuden oder für Dienstleistungen bekommen.

Wettbewerbsregister soll schwarze Schafe aussortieren

Auf die Datenbank können die bundesweit rund 30.000 Vergabestellen zugreifen, gespeist werden soll sie durch Meldungen von Staatsanwaltschaft sowie Zoll. Es geht zum Beispiel um Steuerhinterziehung, um die Nichteinhaltung des Mindestlohns und in den schlimmsten Fällen um die Bildung von kriminellen Vereinigungen, um Terrorismusfinanzierung und Menschenhandel. "Solche Unternehmen werden je nach Delikt drei bis fünf Jahre von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen", sagte Mundt. Vergabestellen könnten Firmen zwar trotz Registereintrags beauftragen, solche Entscheidungen wären aber schwer vor Ort durchzusetzen. Schon heute gibt es entsprechende Vorschriften, solche Unternehmen nicht zum Zug kommen zu lassen. Allerdings fehlt ein zentrales Portal, um bundesweit den Überblick zu haben. "Das Problem ist, dass der Auftraggeber nicht zuverlässig weiß, ob ein Unternehmen in solch eine Tat verstrickt war", sagte Mundt. "Das wird in der Zukunft über das Wettbewerbsregister systematisch erfasst." Mundt untermauerte seinen Appell an die öffentlichen Vergabestellen - ob bei Kommunen, Land oder Bund -, sich möglichst bald einzutragen.

Künftig "vorbeugende Untersagung" gegen Marktmissbrauch

Unterdessen laufen unlängst gestartete Verfahren gegen US-Internetgiganten weiter. Im Januar war eine Gesetzesnovelle abgeschlossen worden, der zufolge das Kartellamt früher eingreifen kann als bisher. Zuvor schritt die Behörde erst ein, wenn ein Unternehmen seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte. Künftig kann das Kartellamt bestimmte Verhaltensweisen auch vorbeugend untersagen -"also quasi bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist", wie Mundt es formuliert. Das könne dazu beitragen, die Marktmacht großer Plattformen einzubremsen.

Rechtliche Schritte gegen Internetriesen eingeleitet

Kurz nachdem die Novelle in Kraft getreten war, legte die Behörde los und leitete zwischen Ende Januar und Mitte Juni "Festlegungsverfahren" gegen Facebook, Google, Amazon und Apple ein. Bei diesen separat voneinander geführten Verfahren geht es um die Frage, ob diesen Firmen eine "marktübegreifende Bedeutung" für den Wettbewerb zukommt. Ist dies der Fall, kann das Amt in einem nächsten Schritt gewisse Geschäftspraktiken untersagen. Auf Basis des alten Rechts ist das Kartellamt schon mehrfach gegen die Internetwirtschaft vorgegangen. Allerdings dauert es teilweise lange, bis Entscheidungen rechtskräftig werden. Bei der neuen Rechtsgrundlage gehe es schneller, so Mundt. Wann die nächsten Schritte erfolgen, könne er aber nicht prognostizieren, schließlich sei es juristisches Neuland.

Kürzere Gerichtsverfahren 

Man habe in der Vergangenheit "leidvolle Erfahrungen gemacht, was passiert, wenn die Unternehmen sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln wehren". So dauere ein Rechtsstreit mit Facebook über die verschiedenen Instanzen hinweg schon sehr lange. Bei Entscheidungen auf Basis des neuen § 19a GWB fällt künftig das Oberlandesgericht als Instanz weg und es geht direkt vor den Bundesgerichtshof. Das ist ein wesentlicher Schritt für die Verkürzung der Gerichtsverfahren", so Mundt.  Erst am 21.06.2021 hatte das Bundeskartellamt bekanntgegeben, auf Basis des neuen Paragrafen den US-Konzern Apple unter die Lupe zu nehmen. Hierbei geht es vor allem um den Betrieb des App-Stores, der das Unternehmen nach den Worten des Behördenchefs "vielfach befähigt, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen". In einer ersten Reaktion erklärte Apple, dass es "einen offenen Dialog über alle Bedenken" führen wolle.

Redaktion beck-aktuell, Wolf von Dewitz, 24. Juni 2021 (dpa).