BKartA gib grünes Licht für Übernahme von Handelshof durch EDEKA

Das Bundeskartellamt hat am 01.07.2019 die Übernahme der Handelshof-Gruppe durch EDEKA freigegeben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb von 100 Prozent der Kommanditanteile sowie der alleinigen Kontrolle an der Handelshof-Gruppe durch die EDEKA ZENTRALE AG & Co. KG und die EDEKA Foodservice Stiftung & Co. KG. Ein Ergebnis der aktuellen Ermittlungen des Bundeskartellamtes war, dass die Marktabgrenzung auf der Absatzseite gegenüber dem früheren Ansatz geändert werden musste.

Fusionskontrollverfahren nach einem Monat abgeschlossen

Nach intensiven Vorermittlungen konnte die Prüfung der Fusion laut BKartA innerhalb der einmonatigen ersten Phase des Fusionskontrollverfahrens abgeschlossen werden. Das Bundeskartellamt hat hierfür über 100 Wettbewerber und Kunden sowie Verbände befragt. Insbesondere die Markträume in Bielefeld, Detmold, sowie Arnsberg/Hamm wurden einer genauen Analyse unterzogen.

Zahlen zu den beiden Unternehmen

Der Lebensmittelgroßhandel umfasst den Absatz von Lebensmitteln, Waren des sogenannten Non-Food-I Bereichs (v.a. Drogerieartikel) und ergänzende Sortimente aus dem Non-Food-Bereich an gewerbliche Kunden (z.B. Händler, Gastronomie und Großverbraucher). Die Handelshof-Gruppe betreibt 16 Cash & Carry-Großhandelsmärkte in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern und ist auch im Zustellgroßhandel tätig. Ihr Umsatz betrug 2018 ca. 640 Millionen Euro. Die EDEKA-Gruppe erzielte 2018 Umsätze von 53,7 Milliarden Euro allein in Deutschland. Sie ist vor allem über die EDEKA Foodservice im Abhol- und Zustellgroßhandel tätig, mit Standorten im gesamten Bundesgebiet außer im Norden Deutschlands.

Kein wettbewerbliches Problem entdeckt

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte, dass die Kartellbehörde sehr genau die Absatz- und Beschaffungsmärkte analysiert habe. Letztendlich sei in keinem regionalen Großhandelsmarkt für Lebensmittel ein wettbewerbliches Problem durch den Zusammenschluss EDEKA/Handelshof identifiziert worden. Auch die Beschaffungsseite war Gegenstand sorgfältiger ökonomischer Würdigung. Zwar habe EDEKA hier eine starke Marktposition. Allerdings hätten Ermittlungen ergeben, dass der Anteil der Handelshof-Gruppe mit deutlich unter 0,5 Prozent am bundesweiten Beschaffungsvolumen letztlich als so gering einzuschätzen sei, dass der mit der Übernahme einhergehende Zuwachs bei EDEKA keine erheblichen wettbewerbliche Auswirkungen habe.

Ausweichmöglichkeiten im Lebensmittelgroßhandel

Im bundesweiten Vergleich liegt das fusionierte Unternehmen EDEKA/Handelshof im Lebensmittelgroßhandel hinter Wettbewerbern wie Metro und Transgourmet. Wettbewerblich relevant seien jedoch die regionalen Marktverhältnisse. Das BKartA hat nach den Ergebnissen der Ermittlungen einen einheitlichen Markt für Abhol- und Zustellgroßhandel zugrunde gelegt und ist räumlich von einen Radius von 75 km bzw. alternativ 100 km um die erworbenen Handelshof-Standorte ausgegangen. Nur in den Regionalmärkten Bielefeld und Detmold erreichten EDEKA und Handelshof zusammen überhaupt Marktanteile von 30-35%. In diesen Märkten seien sie mit deutlichem Abstand zu den Wettbewerbern die stärksten Anbieter. Aber auch in diesen Regionen seien die Ausweichmöglichkeiten der Kunden auf andere Großhändler so stark ausgeprägt, dass nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs auszugehen sei.

Einheitlicher Markt für Abhol- und Zustellgroßhandel

Ein Ergebnis der aktuellen Ermittlungen war zudem, dass die Marktabgrenzung auf der Absatzseite gegenüber dem früheren Ansatz geändert werden musste. In dem Fusionskontrollverfahren EDEKA/Ratio war das Bundeskartellamt im Jahre 2011 noch von getrennten Märkten für den Abhol- und den Zustellgroßhandel ausgegangen. Die Bedeutung des Zustellgroßhandels und die Wechselbereitschaft der Kunden seien in den vergangenen Jahren allerdings deutlich gestiegen, so das BKartA. Für die Kunden sei es aufgrund von geringeren Mindestbedingungen heute deutlich leichter, den Zustellgroßhandel in Anspruch zu nehmen. Für die Zustellung könnten neben der Zeitersparnis zum Beispiel auch Hygieneanforderungen oder die Gewährleistung der Kühlkette sprechen. Im Ergebnis ist das Amt daher jetzt von einem einheitlichen Markt für Abhol- und Zustellgroßhandel ausgegangen. Der Zuwachs von unter 0,5 Prozent des Beschaffungsvolumens des deutschen Lebensmitteleinzelhandels im Bereich Food und Non-Food I durch die Übernahme sei zu gering, um hieraus wettbewerblich so erhebliche Auswirkungen auf die Marktposition von EDEKA auf den Beschaffungsmärkten abzuleiten, dass eine Untersagung des Vorhabens gerechtfertigt wäre.

Redaktion beck-aktuell, 2. Juli 2019.