Das Bundeskartellamt hat am 30.12.2019 das Vorhaben der Telekom Deutschland GmbH und der EWE AG, gemeinsam Glasfasernetze bis zum Endkunden in Nordwestdeutschland auszubauen, im Rahmen der Fusionskontrolle freigegeben. Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes soll es durch die geplanten Arbeiten insgesamt zu deutlichen Verbesserungen auf den Telekommunikationsmärkten kommen.
Im Ergebnis mehr Vorteile für die Wettbewerbsbedingungen auf den betroffenen Märkten
Das Bundeskartellamt hat bereits im Dezember 2019 Zusagen der Beteiligten im Hinblick auf den Netzausbau sowie zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs im Rahmen des Kartellverfahrens für verbindlich erklärt. Daneben unterlag das für die Durchführung der Kooperation geplante Gemeinschaftsunternehmen auch der Fusionskontrolle. Da sich das Vorhaben aufgrund der Verpflichtungszusagen im Ergebnis vorteilhaft auf die Wettbewerbsbedingungen auf den betroffenen Märkten auswirkt, konnte nun auch das Fusionskontrollverfahren mit einer Freigabe abgeschlossen werden. Die Freigabe ist noch nicht rechtskräftig.
Redaktion beck-aktuell, 7. Januar 2020.
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