BKartA genehmigt Anteilserhöhung von Kühne an Lufthansa

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Anteilserhöhung der Kühne Holding AG an der Deutschen Lufthansa AG auf nunmehr 15,01% genehmigt. Auch wenn in Folge der Kühne-Beteiligung bei der Lufthansa künftig weniger freie Kapazitäten für andere Nachfrager nach Luftfracht verfügbar wären, stünden diesen noch genügend Ausweichalternativen zur Verfügung, erklärte BKartA-Präsident Andreas Mundt.

Vertikale Auswirkungen des Zusammenschlusses geprüft

"Trotz jeweils bedeutender Marktpositionen der Beteiligten im Bereich der Luftfracht beziehungsweise auf den nachgelagerten Logistikmärkten ruft das Vorhaben nach den Ermittlungen keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken hervor", so Mundt. Den Schwerpunkt der wettbewerblichen Prüfung bildeten laut BKartA die vertikalen Auswirkungen des Zusammenschlusses. Die zum Kühne-Konzern gehörende Kühne+Nagel International AG ist einer der größten, weltweit tätigen Logistikanbieter und ein großer Kunde der von Lufthansa angebotenen Luftfrachttransporte.

Regelmäßig Ausweichalternativen für Nachfrager nach Luftfracht 

Dem BKartA zufolge hält die Deutsche Lufthansa AG zwar hohe Anteile an den begrenzten Abflug- und Landeslots an deutschen Flughäfen. Die Ermittlungen hätten jedoch ergeben, dass Kapazitätsengpässe in der Luftfracht eine weniger bedeutende Rolle spielten als im Passagiergeschäft. Insbesondere ist es laut BKartA Nachfragern nach Gütertransporten per Flugzeug zwischen Europa und anderen Kontinenten in der Regel möglich, auf andere Airlines oder andere Flughäfen, auch im europäischen Ausland, auszuweichen.

Kontinuierliche Verbesserung des Kapazitätsangebots

Zudem ist laut Kartellbehörde mit der Erholung des Flugverkehrs im Passagiergeschäft und der Containerschifffahrt mittlerweile wieder eine kontinuierliche Verbesserung des Kapazitätsangebots in der Luftfracht zu beobachten. Als Folge des durch die Corona-Pandemie zwischenzeitlich stark eingebrochenen Aufkommens des Flugverkehrs, des Ukraine-Krieges und der Störungen in der Containerschifffahrt waren Luftfrachtkapazitäten in den vergangenen zwei Jahren stark ausgelastet. Dies hatte auf vielen Handelsrouten zu Preiserhöhungen für die Kunden geführt.

Gründe für Fusionskontrolle

Der Anteilserwerb unterlag der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt, da Kühne auch mit Anteilen in Höhe von lediglich 15,01 Prozent fortan einen wettbewerblich erheblichen Einfluss auf Lufthansa ausüben kann (§ 37 Abs. 1 Nr. 4 GWB). Aufgrund einer seit Jahren kontinuierlich geringen Hauptversammlungspräsenz rückt Kühne bei Lufthansa in die Stellung eines Minderheitsgesellschafters mit faktischer Sperrminorität ein.

Gitta Kharraz, 3. August 2022.