BKartA eröffnet Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola

Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Deutschland eingeleitet. Es bestünden Anhaltspunkte dafür, dass der Getränkekonzern durch Rabatte über Produktgruppen hinweg für Wettbewerbsbehinderungen im deutschen Lebensmitteleinzelhandel sorgt.

Laut Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, soll im Verfahren jetzt geprüft werden, ob Coca-Cola auf einem möglichen Markt für Cola-Getränke und Softdrinks über eine marktbeherrschende Stellung oder relative Marktmacht verfügt und gegebenenfalls mit seinen Konditionen gegen kartellrechtliche Vorgaben verstößt. Die Wettbewerbsbehörde will insbesondere die Rabattgestaltung des Unternehmens in den Blick nehmen und dabei der Frage nachgehen, ob der Lebensmitteleinzelhandel dazu veranlasst wird, die gesamte Produktpalette des Unternehmens auch außerhalb der Cola-Getränke abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben.

Die entsprechenden Konditionen könnten dem BKartA zufolge bewirken, dass Wettbewerber von Coca-Cola in benachbarten Märkten in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindert werden.

Redaktion beck-aktuell, ak, 14. November 2023.