BKartA billigt Kooperation von Zuckerproduzenten bei Gasmangellage

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat die Pläne der vier Zuckerproduzenten Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet für eine zeitlich begrenzte Kooperation im Fall eines Gasnotstandes gebilligt. Laut BKartA sehen die Pläne vor, dass sich die Unternehmen bei einem Produktionsstillstand infolge einer Kappung der Gasversorgung in den betroffenen Fabriken gegenseitig Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen.

Kooperationspläne für Fall eines Gasnotstandes

Die vier Zuckerunternehmen Nordzucker, Südzucker, Pfeifer & Langen und Cosun Beet planen laut BKartA eine Kooperation, um für den Fall eines Gasversorgungsnotstandes die Verarbeitung von Zuckerrüben zu sichern. Die Vereinbarung sehe vor, dass sich die Unternehmen im Fall einer Kappung der Gasversorgung und eines daraus resultierendem Produktionsstillstandes in den betroffenen Fabriken gegenseitig Produktionskapazitäten zur Verfügung stellen. Der Verein der Zuckerindustrie (VdZ) solle bei der Kooperation einbezogen werden.

BKartA: Produktionsstillstand und übermäßige Zucker-Preisspitzen vermeiden

Das BKartA billigt die geplante einmalige und zeitlich bis Juni 2023 begrenzte Kooperation, um im Fall einer Gasmangellage einen Produktionsstillstand mit der Folge des Verderbs großer Teile der Rüben-Ernte und übermäßige Preisspitzen beim Zucker zu vermeiden. Die 18 Zuckerfabriken der vier Unternehmen würden zum größeren Teil mit Erdgas betrieben. Die Unternehmen hätten zwar erhebliche Anstrengungen unternommen, Zuckerfabriken von Erdgas auf andere Brennstoffe wie insbesondere Heizöl und Kohle umzustellen. Bei einigen Fabriken sei dies allerdings auch im Hinblick auf die Kürze der Zeit bis zur anstehenden Ernte nicht möglich gewesen.

Informationsfluss wird auf Minimum beschränkt

Bei der wettbewerblichen Bewertung war für das BKartA zudem wesentlich, dass der Informationsfluss zwischen den Unternehmen durch flankierende Maßnahmen auf das Nötigste beschränkt wird. Ferner müssten die Unternehmen zuvor konzernintern ihre sämtlichen freien Produktionskapazitäten in Deutschland und Europa nutzen und versuchen, die Zuckerrüben an einem anderen nicht mit Erdgas betriebenen Fabrikstandort des Unternehmens zu verarbeiten, sofern das wirtschaftlich möglich sei.

Redaktion beck-aktuell, 6. September 2022.