Verweis auf wirtschaftliche Machtposition Apples
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, die "wirtschaftliche Machtposition" von Apple eröffne dem Konzern "vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume". Er verwies dabei unter anderem auf das wirtschaftliche Ökosystem rund um das iPhone. Apple verfüge "über marktbeherrschende, mindestens jedoch marktstarke Stellungen auf allen vertikal verbundenen Stufen ausgehend von Smartphones, Tablets und Smartwatches über die eigenen Betriebssysteme bis hin zum Apple App Store", argumentierte das Kartellamt.
Apple sieht Wettbewerbssituation in Deutschland anders
Apple konterte: "Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar. " Die Einschätzung der Behörde vernachlässige auch den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle. Apple werde weiter mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, "um die Bedenken zu verstehen". Apple plant, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.
Verschärfte Aufsicht bereits über Alphabet, Meta und Amazon
Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden. Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar 2022 als ein solches Unternehmen eingestuft, der Facebook-Konzern Meta folgte im Mai und Amazon im Juli. Genauso wie Apple will der weltgrößte Online-Händler das nicht akzeptieren – die Beschwerde liegt beim Bundesgerichtshof. Zu Microsoft wurde eine Prüfung eingeleitet.