BKartA: Deutsche Bahn missbraucht Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen
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Das Bundeskartellamt wirft der Deutschen Bahn einen Missbrauch seiner Marktmacht gegenüber konkurrierenden Mobilitätsplattformen vor und hat ihr aufgegeben, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern. So müsse sie anderen Plattformen einen diskriminierungsfreien Zugang zu den erforderlichen Verkehrsdaten wie etwa zu Verspätungen oder Zugausfällen gewähren.

BKartA: DB nutzt Schlüsselstellung zu Einschränkung des Wettbewerbs aus

Mobilitätsplattformen ermöglichen Reisenden eine integrierte Routenplanung und vermitteln etwa die Kombination von Bahntickets mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern. "Ohne die Einbindung der Angebote und der Verkehrsdaten der Deutschen Bahn sind [die Dienstleistungen der Mobilitätsplattformen] nicht denkbar", erklärt BKartA-Präsident Andreas Mundt. Die DB, die mit ihrem Portal "bahn.de" und mit ihrer App "DB Navigator" selbst eine marktstarke Mobilitätsplattform sei, nutze ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von anderen Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken. Das BKartA moniert zum einen verschiedene Vertragsklauseln der DB als wettbewerbswidrig. Dabei gehe es um Werbeverbote, vertikale Preisvorgaben, weitreichende Rabattverbote sowie das Vorenthalten von Provisionen (Inkasso, Vermittlung) für die Drittplattformen. Zum anderen beanstandet das BKartA, dass die DB den anderen Mobilitätsplattformen den fortlaufenden und diskriminierungsfreien Zugang zu den erforderlichen Verkehrsdaten in Echtzeit ("Prognosedaten") verweigere. Dies betreffe Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene beziehungsweise zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen.  

Künftig Inkasso- und Vermittlungsprovisionen für Drittplattformen 

Nach dem Scheitern einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung hat das BKartA der DB nun aufgegeben, die gerügten Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern, um die Wettbewerbsbeschränkungen abzustellen. Die Anordnung sieht unter anderem vor, dass Online-Partner der DB künftig beim Verkauf von Bahn-Tickets eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashback-Programme einsetzen können müssen. Außerdem müsse die DB Plattformen, die für sie beim Fahrkartenvertrieb die Buchungs- und Zahlungsabwicklung übernehmen, künftig ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zahlen. Das Gleiche gelte für die Vermittlungsprovision. Auch müsse dritten Plattformen ein diskriminierungsfreier Zugang zu den Verkehrsdaten gewährt werden. "Wir wollen verhindern, dass die Deutsche Bahn mit ihren eigenen unternehmerischen Interessen ihre Dominanz im Schienenpersonenverkehr auch auf zukunftsweisende Mobilitätsmärkte ausweitet und innovative Mobilitätsanbieter ausgebremst werden", so Mundt.

Redaktion beck-aktuell, 28. Juni 2023.