BKA soll bei Terrorermittlungen Wohnungen durchsuchen dürfen

BKA-Beamte sollen heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen – vorausgesetzt, es besteht die "konkretisierte" Gefahr eines Terroranschlags. Die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sind allerdings nicht spruchreif.

Nach dem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) soll die Maßnahme nur dann erlaubt sein, wenn sich die Gefahrenlage hinsichtlich der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags so konkretisiert hat, dass nur noch Unsicherheit dahingehend besteht, in welchem konkreten Stadium sich die Tatplanung befindet.

Voraussetzung für eine verdeckte Durchsuchung durch das BKA soll außerdem sein, dass im konkreten Fall keine andere Möglichkeit besteht, die drohende Gefahr abzuwehren, ohne den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ernsthaft zu gefährden. Auch eine richterliche Anordnung soll erforderlich sein. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) über den Entwurf berichtet.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamts- und des Bundespolizeigesetzes umfasst auch die Befugnis zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und erlaubt die Auswertung bereits erhobener Daten und das Erkennen vorhandener Verknüpfungen auch durch KI-basierte Instrumente. Nicht vorgesehen ist "eine Echtzeitüberwachung und Echtzeitgesichtserkennung im öffentlichen Raum", so eine BMI-Sprecherin. Aus Sicherheitskreisen hieß es, die Polizeibehörden benötigten sowohl in der digitalen als auch in der analogen Welt "wirksame und moderne Instrumente".

Aufspielen von Spähsoftware

Ein Zweck der verdeckten Durchsuchung von Wohnungen könne auch sein, potenzielle Tatmittel ohne Wissen des Betroffenen unbrauchbar zu machen, erklärt das Innenministerium in seinem Entwurf. Beispielsweise könne dabei Munition ausgewechselt oder ein Grundstoff für die Sprengstoffherstellung ausgetauscht werden, um einen Anschlag zu verhindern.

Weiter heißt es in dem Entwurf, der physische Zugriff auf IT-Geräte sei die "technisch sicherste und schnellste Möglichkeit zur Implementierung der für den Zugriff auf informationstechnische Systeme notwendigen Software". Auch diese Maßnahme solle "ausschließlich zum Zweck der Gefahren des internationalen Terrorismus" erlaubt sein.

Redaktion beck-aktuell, bw, 15. August 2024 (dpa).