Richter: Vorwurf der Wahlmanipulation "bloße Vermutung"
Der Richter betonte am 07.09.2017 bei der Begründung der Entscheidung, dass der Vorwurf des Klägers nur eine “bloße Vermutung“ sei. Auch der Einwand, dass die amtierende Apfelkönigin von Guben keinen Führerschein hat, ließ das Gericht nicht gelten, weil das keine geschriebene Bewerbungsvoraussetzung gewesen sei. Im Herbst 2016 hatte sich die heute 21 Jahre alte Apfelkönigin gegen ihren Kontrahenten auf dem Apfelfest in Guben durchgesetzt und die Krone ergattert. Erstmals waren damals männliche Bewerber um das Ehrenamt zugelassen worden.
Kläger will nicht aufgeben
Der 42-Jährige sagte nach der Gerichtsentscheidung in dem Zivilstreit: “Ich gehe in Berufung, das lasse ich mir nicht gefallen.“ Neben dem Hauptsacheverfahren liegen dem Gericht weitere Klagen des Mannes vor. Er will vom Tourismusverein, der die jährliche Wahl für das Ehrenamt ausrichtet, Schadenersatz - insgesamt 25.000 Euro.