Weitere Erzeugnisse umfasst
Die EU-Liste der in China zu schützenden geografischen Angaben umfasst weitere Erzeugnisse wie Cava, Champagner, Feta, Irish Whiskey, Ouzo, Polska Wódka, Porto, Prosciutto di Parma und Queso Manchego. Zu den chinesischen Erzeugnissen zählen beispielsweise Pixian Dou Ban (Pixian-Bohnenpaste), Anji Bai Chaa (Anji Weißer Tee), Panjin Da Mi (Panjin-Reis) und Anqiu Da Jiang (Anqiu-Ingwer). Vier Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens werde sein Geltungsbereich auf weitere 175 Namen von Erzeugnissen mit geografischen Angaben von beiden Seiten ausgeweitet. Diese Namen müssten dasselbe Registrierungsverfahren durchlaufen wie die 100 bereits vom Abkommen abgedeckten Namen (Bewertung und Veröffentlichung zur Stellungnahme).
China zweitwichtigster Absatzmarkt für EU-Ausfuhren mit geschützter geografischer Angabe
China ist mit Ausfuhren im Wert von 12,8 Milliarden Euro (innerhalb des 12-Monats-Zeitraums zwischen September 2018 und August 2019) der zweitwichtigste Absatzmarkt für die Agrar- und Lebensmittelausfuhren der EU. Es ist nach Mitteilung der EU-Kommission ferner der zweitwichtigste Absatzmarkt für EU-Ausfuhren von Erzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe (9% des Ausfuhrwertes), einschließlich Wein, Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen sowie Spirituosen.
Markt mit großem Wachstumspotenzial
Der chinesische Markt sei ein Markt mit großem Wachstumspotenzial für europäische Lebensmittel und Getränke, da eine wachsende Mittelklasse zunehmend Geschmack an typischen, hochwertigen und echten europäischen Erzeugnissen finde. Er verfüge ferner über ein eigenes etabliertes System geografischer Angaben für Spezialitäten, von denen die europäischen Verbraucher dank dieses Abkommens nun noch mehr entdecken könnten.