Der Rechtsstreit um Ausnahmen von der Sonntagsruhe für Geschäfte rund um einen kleinen Flugplatz in der Westpfalz geht voraussichtlich in eine weitere Runde. Der Bundesgerichtshof äußerte erhebliche Zweifel an einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken zu einer Sonderregelung, wonach Läden in der Nähe des dortigen Flugplatzes in Oster-, Sommer- und Herbstferien sonntags öffnen dürfen. Ein Urteil wird Ende Juli erwartet.
Geänderte Umstände: Seit 2014 kein kommerzieller Flugverkehr mehr
Der Betreiber eines Modehauses in der Region hatte wegen unlauteren Wettbewerbs gegen einen Konkurrenten geklagt, der in der Nähe des Flughafens ein Mode-Outlet-Center betreibt. Er unterlag vor dem OLG. Dieses hätte allerdings prüfen müssen, ob die entsprechende Rechtsverordnung überhaupt rechtmäßig ist, sagte der Vorsitzende Richter in Karlsruhe. Dabei sei es entgegen der Annahme des Gerichts auch relevant, dass es an dem Flugplatz seit 2014 keinen kommerziellen Linienflugverkehr mehr gibt. Veränderten sich die maßgeblichen Umstände, könnten Regelungen rechtswidrig werden. Die aufgeworfenen Fragen müsste das OLG klären. Der BGH könnte das Urteil aufheben und nach Zweibrücken zurückverweisen. Darüber will der erste Zivilsenat am 27.07.2023 entscheiden (I ZR 144/22).
BGH -
Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2023 (dpa).
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Kollmer, Ladenschluss- und Ladenöffnungsrecht – Entwicklungen 2012 bis 2022, GewArch 2022, 355
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Leisner, Ladenöffnungsregelungen an Sonntagen, NVwZ 2014, 921
Dietlein, "Verkaufsoffene Sonntage" in der Diskussion – Zu den legislativen Gestaltungsspielräumen in Fragen der sonn- und feiertäglichen Ladenöffnung, WiVerw 2018, 153