BGH zu "Staufener Missbrauchsfall": Urteil gegen 37-Jährigen rechtskräftig

Im "Staufener Missbrauchsfall" muss ein zur Tatzeit 37-Jähriger für neun Jahre in Haft und anschließend in Sicherungsverwahrung. Das entsprechende Urteil des Landgerichts Freiburg ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision, die der Mann gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung eingelegt hatte, mit Beschluss vom 14.03.2019 verworfen (Az.: 4 StR 525/18).

Kind in drei Fällen sexuell missbraucht

Das achtjährige Tatopfer war von seiner Mutter und deren Lebensgefährten jahrelang missbraucht und über das Darknet auch an Männer aus dem In- und Ausland verkauft worden. Der Angeklagte hatte nach den Feststellungen des LG das Kind gemeinsam mit dem Lebensgefährten der Mutter in drei Fällen sexuell missbraucht und die Taten gefilmt.

LG: Neun Jahre Haft und Sicherungsverwahrung

Das LG verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen dreier Sexualstraftaten zum Nachteil des Kindes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Darüber hinaus verpflichtete es den Angeklagten zur Zahlung eines Schmerzensgelds an das Kind.

BGH verwirft Revision

Der Angeklagte akzeptierte das Urteil im Schuld- und Strafausspruch und wandte sich mit seiner Revision nur gegen die Anordnung der Sicherungsverwahrung. Der BGH hat die Revision des Angeklagten nun verworfen.

BGH verhandelt im Mai über weitere Revisionen

Nach eigenen Angaben wird der BGH im "Staufener Missbrauchsfall" am 09.05.2019 in zwei weiteren Verfahren über die Revisionen der Staatsanwaltschaft und in einer Sache auch über die Revision eines Angeklagten mündlich verhandeln. Die Staatsanwaltschaft beanstande mit ihren Revisionen insbesondere, dass das LG keine Sicherungsverwahrung angeordnet hat.

BGH, Beschluss vom 14.03.2019 - 4 StR 525/18

Redaktion beck-aktuell, 9. April 2019.