Das Urteil gegen den als Todespfleger bekannt gewordenen Grzegorz W. wegen dreifachen Mordes ist rechtskräftig. Die Revisionen von Nebenklägern gegen die Entscheidung des Landgerichts München I seien zurückgewiesen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Montag mit. Der Mann war im Oktober 2020 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Außerdem hatte das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Drei statt sechs Fälle
Der gelernte Schlosser und Mechaniker war in mehreren Haushalten in Deutschland als Hilfspfleger in der 24-Stunden-Pflege alter Menschen tätig. Laut Urteil hatte er Pflegebedürftigen an verschiedenen Tatorten Insulin gespritzt, das in Überdosis tödlich sein kann. Angeklagt waren ursprünglich sechs Fälle, am Ende des Prozesses sah die Staatsanwaltschaft aber nur die Morde an drei Menschen als erwiesen an. Das Gericht verurteilte den Mann daraufhin in drei Fällen wegen Mordes sowie wegen versuchten Mordes, Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung.
Redaktion beck-aktuell, 17. August 2021 (dpa).
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