Die Porsche Holding hat in dem Rechtsstreit um die Jahre zurückliegende Übernahmeschlacht um Volkswagen einen Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof habe die Nichtzulassungsbeschwerde von Hedgefonds gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2015 abgewiesen, teilte die Porsche SE (PSE) am 23.12.2016 mit. Die Kläger hatten Schadenersatz in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gefordert (Az.: KZR 73/15). Mit der Entscheidung des BGH ist diese Klage nun rechtskräftig vom Tisch.
Musterverfahren vor OLG Celle
Ausgestanden sind die Rechtsstreitigkeiten um die geplatzte VW-Übernahme damit nicht. Vor dem OLG Celle startet
2017 ein Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16). Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor acht Jahren. Die PSE hatte ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und versucht, den größeren Konzern zu schlucken. Am Ende hielt die PSE zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke an VW abgeben.
Anleger fühlen sich rückblickend fehlinformiert
Wegen der heftigen Kursturbulenzen in dieser Zeit verloren einige Anleger viel Geld. Sie sehen sich rückblickend fehlinformiert. Die Porsche SE hält die Klagen für unbegründet. Das Landgericht Stuttgart hatte im Frühjahr die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter im Prozess um Marktmanipulation freigesprochen.
BGH - KZR 73/15
Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2016 (dpa).
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Buck-Heeb, Neuere Rechtsprechung zur Haftung wegen fehlerhafter oder fehlender Kapitalmarktinformation, NZG 2016, 1125
OLG Braunschweig, Schadenersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformation, BeckRS 2016, 02107
OLG Stuttgart, Kein Schadenersatz wegen fehlerhafter Kapitalmarktkommunikation - Porsche, BeckRS 2015, 05690
LG Hannover, Stammaktie, Presseerklärung, Volkswagen, Kartellverbot, Holdinggesellschaft, Spekulation, BeckRS 2015, 16349
Möllers, Die juristische Aufarbeitung der Übernahmeschlacht VW-Porsche - ein Überblick, NZG 2014, 361
Aus dem Nachrichtenarchiv
OLG Celle bestimmt Musterkläger im Verfahren gegen Porsche und VW, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 12.12.2016, becklink 2005201