BGH weist Milliardenklage gegen Porsche ab

Die Porsche Holding hat in dem Rechtsstreit um die Jahre zurückliegende Übernahmeschlacht um Volkswagen einen Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof habe die Nichtzulassungsbeschwerde von Hedgefonds gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart aus dem Jahr 2015 abgewiesen, teilte die Porsche SE (PSE) am 23.12.2016 mit. Die Kläger hatten Schadenersatz in Höhe von 1,2 Milliarden Euro gefordert (Az.: KZR 73/15). Mit der Entscheidung des BGH ist diese Klage nun rechtskräftig vom Tisch.

Musterverfahren vor OLG Celle

Ausgestanden sind die Rechtsstreitigkeiten um die geplatzte VW-Übernahme damit nicht. Vor dem OLG Celle startet 2017 ein Musterverfahren (Az.: 13 Kap 1/16). Hintergrund ist die Übernahmeschlacht zwischen der einstigen Porsche-Mutter PSE und Volkswagen vor acht Jahren. Die PSE hatte ihre Anteile an VW schrittweise aufgestockt und versucht, den größeren Konzern zu schlucken. Am Ende hielt die PSE zwar die Mehrheit an VW, musste aber wegen hoher Schulden ihre Sportwagenmarke an VW abgeben.

Anleger fühlen sich rückblickend fehlinformiert

Wegen der heftigen Kursturbulenzen in dieser Zeit verloren einige Anleger viel Geld. Sie sehen sich rückblickend fehlinformiert. Die Porsche SE hält die Klagen für unbegründet. Das Landgericht Stuttgart hatte im Frühjahr die Ex-Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter im Prozess um Marktmanipulation freigesprochen.

BGH - KZR 73/15

Redaktion beck-aktuell, 23. Dezember 2016 (dpa).

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