Waffenlager in Polen? - Hamas-Verdächtige bleiben in U-Haft

Drei im vergangenen Dezember in Deutschland festgenommene mutmaßliche Hamas-Mitglieder sollen versucht haben, ein von der Hamas in Polen angelegtes Waffendepot ausfindig zu machen. Das geht aus einem Beschluss des BGH hervor, mit dem er die Verlängerung der Untersuchungshaft für die seinerzeit in Berlin festgesetzten Männer begründet.

Das Trio war am 14. Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden, zeitgleich mit einem vierten Verdächtigen in Rotterdam und drei weiteren in Dänemark. Die drei im Libanon geborenen Beschuldigten sollten demnach Waffen aus dem Versteck nach Deutschland bringen, um es der Hamas zu ermöglichen, dort Anschläge auf jüdische Einrichtungen zu verüben. Konkrete Anschlagspläne hatte es nicht geben, wie die Bundesanwaltschaft als oberste Anklagebehörde bereits früher mitgeteilt hatte.

Einer der Männer soll aber geholfen haben, mögliche Ziele auszukundschaften – darunter die israelische Botschaft in Berlin. In seinem Rucksack war laut dem BGH-Beschluss ein USB-Stick entdeckt worden, auf dem sich detaillierte Satellitenaufnahmen der Botschaft sowie der US-Luftwaffenbasis im rheinland-pfälzischen Ramstein befanden.

Für das Waffenlager seien zwei der Beschuldigten nach Polen gefahren, um das Erddepot zu finden. Bis heute ist nach BGH-Angaben nicht klar, wo das Lager ist. Ein weiteres Waffenlager war von der Hamas in Bulgarien angelegt worden. Fotos hiervon hatten die Ermittler bei einem der drei Männer entdeckt. Das Depot in Bulgarien sei von den dortigen Ermittlungsbehörden inzwischen ausgehoben worden.

Umfangreiche Ermittlungsakten

Alle drei Männer seien weiterhin dringend verdächtig, Mitglieder der Hamas gewesen zu sein, so der BGH in seinem Beschluss. Außerdem bestehe Fluchtgefahr. Die Ermittlungen seien sehr umfangreich; die Akten umfassten inzwischen rund 100 Bände.

Nach der Verhaftung der drei hatte es mehrere Durchsuchungen gegeben, zuletzt im Mai dieses Jahres. Dabei seien unter anderem elf Terabyte Daten auf mobilen Datenträgern sichergestellt worden – darunter riesige Mengen an Fotos, Chatverläufen und Videos. "Die besondere Schwierigkeit und der besondere Umfang der Ermittlungen haben ein Urteil noch nicht zugelassen und rechtfertigen den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft", heißt es im BGH-Beschluss.

Redaktion beck-aktuell, gk, 17. Juli 2024 (dpa).