BGH verwirft Revisionen in Verfahren um Drogenhandel in der JVA Heilbronn

Das Verfahren um einen mafiös strukturierten Drogenring in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof hat die verbliebenen drei Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn, das 11 Mitglieder der "Bruderschaft" zu Haftstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten und neun Jahren verurteilt hatte, am 12.07.2018 zurückgewiesen, wie das LG am 17.08.2018 mitteilte.

Organisation mit eigenen Strukturen, Kommunikationsformen und Verhaltenskodizes

Die Angeklagten hatten sich in der JVA Heilbronn einer straff organisierten und hierarchisch aufgebauten Gruppierung von überwiegend russischstämmigen Personen angeschlossen, die innerhalb und außerhalb der JVA agierte. Die Gruppe nannte sich "Bruderschaft" und betrieb einen Handel mit in das Gefängnis geschmuggelten Drogen (unter anderem Heroin, Marihuana und Haschisch). Ihre Mitglieder handelten nach den Regeln einer aus Russland stammenden Organisation mit eigenen Strukturen, Kommunikationsformen und eigenen Verhaltenskodizes. Innerhalb der Gruppierung gab es Anführer, die "Sehenden", als oberste Instanz und "Stockwerksbosse" auf mittlerer Führungsebene. Auf der unteren Hierarchieebene wurden "Arbeiter" eingesetzt. Das LG hatte 11 Mitglieder mit Urteil vom 27.06.2016 zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis hin zu neun Jahren verurteilt. Vier der elf Angeklagten hatten Revision eingelegt. Von diesen hatte einer seine Revision inzwischen zurückgenommen. Die anderen drei Revisionen verwarf der BGH als unbegründet.

BGH, Keine Angabe vom 12.07.2018

Redaktion beck-aktuell, 20. August 2018.

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