BGH: Urteil gegen Mutter wegen Versklavung der Tochter rechtskräftig

Eine wegen jahrelanger Misshandlungen ihrer Tochter verurteilte Mutter muss ihre Haftstrafe verbüßen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Frau gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 25.04.2017 verworfen, wie ein Sprecher am 07.02.2018 mitteilte. Die Frau, die ihre Tochter im Kindesalter als eine Art Sklavin zu ihrem Ex-Ehemann nach Bosnien-Herzegowina geschickt hatte, war zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Kind furchtbaren Martyrium ausgeliefert

Nach Überzeugung des Gerichts war das Mädchen jahrelang einem furchtbaren Martyrium ausgesetzt. Laut Gutachter hatte dies massive körperliche, psychische und intellektuelle Leiden für sie zur Folge. Die Befreiung des Mädchens sorgte für Schlagzeilen. 2016 war die Mutter vom Landgericht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Ihrer ersten Revision gab der Bundesgerichtshof statt. In dem folgenden zweiten Prozess war sie in Halle zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden, was sie auch nicht akzeptierte. Der bosnische Ex-Ehemann der Frau war 2013 in seiner Heimat zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Redaktion beck-aktuell, 8. Februar 2018 (dpa).

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