BGH: Verurteilungen der Kölner "Raser" zu Haftstrafen rechtskräftig

Die gegen zwei Angeklagte ausgesprochenen Haftstrafen wegen fahrlässiger Tötung einer 19-Jährigen als Folge eines illegalen Straßenrennens sind rechtskräftig. Den zur Tatzeit 21 und 22 Jahre alten Angeklagten wurde die Aussetzung zur Bewährung der Haftstrafen zu zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten zu Recht verweigert, entschied der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 04.12.2018, Az.: 4 StR 388/18).

Sachverhalt

Das Landgericht Köln hatte die beiden Angeklagten jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die damals 21 und 22 Jahre alten Angeklagten hatten sich am 14.04.2015 gegen 18.45 Uhr mit zwei leistungsstarken Fahrzeugen in Köln ein Rennen geliefert. Beim Durchfahren einer langgezogenen Linkskurve mit 95 km/h hatte der vorausfahrende Angeklagte, der vom Mitangeklagten bedrängt wurde, die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin erfasst, die wenig später ihren erlittenen schweren Verletzungen erlag. Mit Urteil vom 06.07.2017 hob der unter anderem für Verkehrsstrafsachen zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dieses Urteil teilweise auf und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung an das Landgericht zurück.

Bewährung vor dem Landgericht im zweiten Durchgang versagt

Im zweiten Durchgang versagte das Landgericht beiden Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung. Die hiergegen gerichtete Revision des vorausfahrenden Angeklagten – der Mitangeklagte hatte kein Rechtsmittel eingelegt – hat der Senat mit Beschluss vom 04.12.2018 verworfen. Die beiden Haftstrafen sind damit rechtskräftig.

BGH, Beschluss vom 04.12.2018 - 4 StR 388/18

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2018.