BGH: Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe im Berliner "Tiefkühltruhen-Mord" rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen einen heute 57-Jährigen, der seinen Nachbarn ermordet und anschließend die Leiche zerstückelt und über zehn Jahre lang unentdeckt in einer Tiefkühltruhe gelagert hat, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Mannes entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts als offensichtlich unbegründet (Beschluss vom 16.04.2019, Az.: 5 StR 558/18). Der Mann muss nun lebenslang in Haft.

Rente des alleinstehenden Opfers eingestrichen

Nach den Feststellungen der Schwurgerichtskammer erschoss der Angeklagte kurz vor Silvester 2006 seinen ehemaligen Nachbarn in dessen Wohnung in Berlin-Prenzlauer Berg, um sich neben Bargeld und anderen Vermögenswerten die Rente des 80 Jahre alten alleinstehenden Opfers von zuletzt rund 2.000 Euro monatlich zu verschaffen. Um die Tat zu verdecken und möglichst lange finanziell von ihr zu profitieren, zerteilte er den Leichnam und lagerte ihn in einer dafür angeschafften Tiefkühltruhe. Zudem verschickte er unter dem Namen des Getöteten Schreiben an das Finanzamt und die Hausverwaltung. Erst im Januar 2017 wurde die Tat entdeckt.

LG verhängte "lebenslang" und stellte besondere Schwere der Schuld fest

Das LG Berlin hatte den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, Urkundenfälschung in fünf Fällen und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

BGH, Beschluss vom 16.04.2019 - 5 StR 558/18

Redaktion beck-aktuell, 2. Mai 2019.

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