Misshandlung zweier Jesidinnen: BGH verwirft Revision des Täters

Die Verurteilung eines irakischen IS-Gehilfen zu lebenslanger Haft, weil er eine verschleppte jesidische Frau sowie deren fünfjährige Tochter als Sklavinnen hielt und das Kind so schwer misshandelte, dass es verstarb, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 30.11.2022 zurückgewiesen.

Irakischer IS-Gehilfe wegen Völkermordes verurteilt

Der Angeklagte - ein Iraker – war 2015 im syrischen Rakka als Unterstützer der terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS) aktiv. Damals kaufte er eine vom IS verschleppte jesidische Frau sowie deren fünfjährige Tochter und hielt sie als Sklavinnen. Getrieben vom Gedanken, das Jesidentum als solches im Sinne der IS-Ideologie zu vernichten, fügte er beiden fortgesetzt schwere Misshandlungen zu. Nachdem er die Tochter zur Bestrafung und Disziplinierung vor dem Haus bei starker Mittagshitze an das Außengitter des Wohnzimmerfensters gefesselt hatte, erlitt das Opfer einen Hitzschlag und verstarb daraufhin. Das Landgericht verurteilte den Mann wegen Völkermordes in Tateinheit mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mit Kriegsverbrechen gegen Personen und mit Körperverletzung mit Todesfolge zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Der Angeklagte legte Revision ein.

BGH weit Revision weitgehend zurück - Lebenslange Haftstrafe bleibt

Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen. Lediglich den Schuldspruch hat es – für die Bestrafung folgenlos – dahingehend geändert, dass die Verurteilung wegen tateinheitlicher Beihilfe zu dem Kriegsverbrechen gegen Personen durch Vertreibung und Körperverletzung mit Todesfolge aufgehoben werden muss.

BGH, Beschluss vom 30.11.2022 - 3 StR 230/22

Redaktion beck-aktuell, 17. Januar 2023.