BGH: Verurteilung wegen Mordanschlags auf Henriette Reker rechtskräftig

Das unter anderem auf versuchten Mord lautende Urteil gegen Frank S., den Attentäter, der im Oktober 2015 auf einer Wahlkampfveranstaltung die Kommunalpolitikerin Henriette Reker mit einem Messer attackiert hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 45-Jährigen mit Beschluss vom 21.12.2016 verworfen (Az.: 3 StR 454/16).

Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte Frank S. am 01.07.2016 wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Angeklagter wollte Wahl Rekers zur Oberbürgermeisterin verhindern

Nach den Feststellungen des OLG versuchte der Angeklagte, die damalige Kandidatin Henriette Reker heimtückisch zu töten, um ihre Wahl zur Oberbürgermeisterin der Stadt Köln zu verhindern und ein Zeichen gegen die nach seiner Auffassung verfehlte Politik in Deutschland, insbesondere in Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, zu setzen. Auf einer Wahlkampfveranstaltung am 17.10.2015, dem Tag vor der Wahl, stach der Angeklagte der Geschädigten Reker unvermittelt mit einem großen Bowiemesser in den Hals. Reker wurde lebensgefährlich verletzt. Im Anschluss hieran fügte der Angeklagte vier weiteren umstehenden Personen mit dem Bowie- und einem Butterflymesser zum Teil schwere Verletzungen zu.

BGH, Beschluss vom 21.12.2016 - 3 StR 454/16

Redaktion beck-aktuell, 9. Januar 2017.

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