Gefangener des IS starb nach Folter im Verhörraum
Nach den vom OLG in der Entscheidung aus dem November 2021 getroffenen Feststellungen reiste der Angeklagte aus Deutschland nach Syrien und schloss sich dort im März 2014 dem "Islamischen Staat" (IS) an. Er übernahm Aufgaben als Wärter in einem Gefängnis des IS und wurde im Juli 2014 mit drei weiteren Männern herbeigerufen, um einen vom IS gefangen Genommenen zu bestrafen. Der Angeklagte und die anderen drei schlugen über einen längeren Zeitraum auf den Gefesselten ein, der an seinen hinter dem Rücken zusammengebundenen Händen unter der Decke aufgehängt worden war. Nach einiger Zeit ließen sie von dem Malträtierten ab, der in dem Verhörraum spätestens zwei Tage danach an den beigebrachten Verletzungen starb. Das OLG berücksichtigte im Rahmen der Strafzumessung, dass der Angeklagte Aufklärungshilfe geleistet hatte und zudem bereits wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung am IS zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, die er vollständig verbüßt hat. Laut BGH wurde die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben habe. Das Urteil ist damit rechtskräftig.