Verurteilung wegen Explosion bei BASF rechtskräftig

Die Verurteilung eines 65-Jährigen im Zusammenhang mit der schweren Explosion auf dem Werksgelände der BASF in Ludwigshafen im Oktober 2016 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil der Vorinstanz mit einem am Freitag veröffentlichten Beschluss bestätigt. Wegen fahrlässiger Tötung in fünf Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in sechs Fällen war der Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Trennschleifer versehentlich falsch angesetzt

Nach den Feststellungen des LG hatte der Angeklagte Schweißarbeiten an einer stillgelegten Rohrleitung, die in einem Rohrgraben verlief, vorzunehmen. Bei einem seiner Arbeitsschritte setzte er seinen Trennschleifer versehentlich an einer benachbarten gasführenden Leitung an. Die dadurch entstandene Stichflamme erhitzte eine Ethylen-Fernleitung, was nach einigen Minuten zu zwei heftigen Explosionen und einer Feuerwalze führte. Durch Hitze und Druckwellen kamen vier Feuerwehrleute der alarmierten Werksfeuerwehr und ein Matrose eines im Betriebshafen liegenden Tankschiffs ums Leben. Vier weitere Feuerwehrleute und zwei Werksmitarbeiter wurden schwer verletzt.

Verantwortung für bei Gefahrbekämpfung eingetretene Tode

Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen. Der Senat hatte sich in dieser Sache unter anderem mit der Frage zu befassen, ob der Verursacher einer Gefahrenquelle für den bei der Gefahrbekämpfung eingetretenen Tod oder für dabei erlittene Körperverletzungen von Berufsrettern strafrechtlich einzustehen hat. Für den vorliegenden Fall hat der Senat dies bejaht und die Verurteilung durch das LG bestätigt.

BGH, Beschluss vom 05.05.2021 - 4 StR 19/20

Redaktion beck-aktuell, 15. Oktober 2021.