Trennschleifer versehentlich falsch angesetzt
Nach den Feststellungen des LG hatte der Angeklagte Schweißarbeiten an einer stillgelegten Rohrleitung, die in einem Rohrgraben verlief, vorzunehmen. Bei einem seiner Arbeitsschritte setzte er seinen Trennschleifer versehentlich an einer benachbarten gasführenden Leitung an. Die dadurch entstandene Stichflamme erhitzte eine Ethylen-Fernleitung, was nach einigen Minuten zu zwei heftigen Explosionen und einer Feuerwalze führte. Durch Hitze und Druckwellen kamen vier Feuerwehrleute der alarmierten Werksfeuerwehr und ein Matrose eines im Betriebshafen liegenden Tankschiffs ums Leben. Vier weitere Feuerwehrleute und zwei Werksmitarbeiter wurden schwer verletzt.
Verantwortung für bei Gefahrbekämpfung eingetretene Tode
Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen. Der Senat hatte sich in dieser Sache unter anderem mit der Frage zu befassen, ob der Verursacher einer Gefahrenquelle für den bei der Gefahrbekämpfung eingetretenen Tod oder für dabei erlittene Körperverletzungen von Berufsrettern strafrechtlich einzustehen hat. Für den vorliegenden Fall hat der Senat dies bejaht und die Verurteilung durch das LG bestätigt.