Sprengstoffanschläge sollten Asylbewerber vertreiben
Nach den Feststellungen des OLG waren die Angeklagten Rädelsführer beziehungsweise Mitglieder der terroristischen Vereinigung "Gruppe Freital", die sich spätestens Mitte Juli 2015 in Freital gegründet hatte und deren Ziel es war, die rechtsextremistische Gesinnung ihrer Mitglieder durch die Begehung von Sprengstoffanschlägen gemeinsam durchzusetzen. Die Angeklagten planten und begingen die Anschläge, indem sie pyrotechnische Sprengkörper gegen Asylbewerberunterkünfte und gegen Eigentum und Besitz von Vertretern des politisch linken Spektrums einsetzten. Sie verfolgten das Ziel, ein Klima der Angst und der Repression zu erzeugen. Asylbewerber sollten durch die Taten zur Ausreise veranlasst werden. Bei einem der Angriffe auf eine Asylbewerberunterkunft nahmen sie, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelnd, den Tod der Bewohner billigend in Kauf, wozu es indes nicht kam. Wegen dieser Tat sind die tatbeteiligten Angeklagten deshalb auch wegen versuchten Mordes beziehungsweise Beihilfe dazu verurteilt worden. Der Dritte Strafsenat des BGH hat die auf die jeweils erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts sowie auf Verfahrensbeanstandungen gestützten Revisionen der Angeklagten verworfen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig.